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Was kostet meine Gesundheit?

28.01.2005

Neue Patienteninformation des Rotes Kreuz Krankenhaus Bremen quittiert individuell Diagnose, Behandlung und Kosten aller im Krankenhaus erbrachten Leistungen

Im Rotes Kreuz Krankenhaus Bremen gGmbH (RKK) bekommen Patienten jetzt eine detailgenaue Abrechnung der im Krankenhaus für ihre Gesundheit erbrachten Leistungen. Diese neue „Patienteninformation“ bietet das RKK seinen Patienten als erste Bremer Klinik ab Februar 2005 an. Eine Patienteninformation enthält in Anlehnung an die Patientenquittung, die Kranke nach dem Besuch eines niedergelassenen Arztes bekommen können, Angaben unter Anderem zu Rechnungsbetrag, Hauptdiagnose, erbrachten Leistungen und die von den Krankenkassen übernommenen Entgelte.


„Der administrative Aufwand für die Patienteninformation ist natürlich enorm. Trotzdem möchten wir offensiv an unsere Patienten herantreten und sie dazu auffordern, die neue Informationsmöglichkeit, die ihnen ja auch gesetzlich zusteht, zu nutzen,“ so Klaus Stratmann, Kaufmännischer Geschäftsführer des RKK.

Der Gesetzgeber möchte mit der Regelung das Kostenbewusstsein der Patienten stärken und eine Transparenz der Leistungserbringung und der Leistungsabrechnung zwischen Kliniken und Krankenkassen schaffen - zur Vorbeugung von Falschabrechnungen. „Wir sind sehr gespannt auf die Reaktionen zur neuen Patienteninformation“, betont Stratmann. „Was für Fragen und Wünsche, welche Anregung und Kritik kommt seitens der Patienten? Wie häufig wird die Patienteninformation verlangt? Wie gehen die Patienten damit um? Empfinden sie die Vergütung zum Beispiel für eine Operation als niedrig oder hoch?“


Wie erfahren die Patienten im Krankenhaus von dem neuen Angebot?
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen weisen schon bei der Aufnahme auf die Patienteninformation hin. Außerdem wurden schriftlich Hinweise auf den Stationen und an der Rezeption angebracht. Der Wunsch nach einer Patienteninformation kann bis spätestens zwei Wochen nach Abschluss der Behandlung im Krankenhaus geäußert werden. Die Kliniken sind verpflichtet, diese dem Patienten innerhalb von vier Wochen unentgeltlich nach Hause zu schicken.


Die Vereinbarung der Deutschen Krankenhausgesellschaft DKG und den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenversicherer GKV, dass Krankenhäuser die Patienten auf ihr Recht eines Belegs der für die erbrachten Leistungen in der Klinik aufmerksam machen müssen, wurde am 1. Oktober 2004 beschlossen.


Für weitere Informationen:
Dorothee Klaes, text + pr, Telefon 0421/56517-21,
klaes@mueller-text-pr.de.