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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Gesundheitsbehörde warnt vor illegalen Arzneimitteln von dubiosen Internet-Anbietern

19.07.2007

Die Gesundheitsbehörde warnt vor dem Kauf und der Einnahme von Mitteln, die aus dubiosen Quellen stammen und über das Internet vertrieben werden. Dabei handelt es sich insbesondere auch um Mittel, die als potenzfördernd angepriesenen werden. So wurde beispielsweise unter der Bezeichnung "Ceedra" ein Präparat als rein pflanzliches Arzneimittel der traditionellen chinesischen Medizin angeboten, vor dem jüngst auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gewarnt hat. Laboruntersuchungen haben ergeben, dass in dem Mittel ein nicht deklarierter chemischer Wirkstoff als Hauptbestandteil enthalten war. Verbraucher, die solche Arzneimittel beziehen, riskieren ihre Gesundheit.

Die Gesundheitsbehörde weist außerdem darauf hin, dass aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) keine Arzneimittel bezogen werden dürfen. Diese Vorschrift dient dem Gesundheitsschutz der Verbraucher. Verstöße dagegen sind nach dem Arzneimittelgesetz auch strafbewehrt.
Sicher ist der Bezug von Arzneimitteln in der Apotheke oder bei einer zugelassenen Versandapotheke aus Deutschland oder der EU. Generell für den Versand nach Deutschland zugelassen sind Versandapotheken aus den Niederlanden und Großbritannien. Auch diese haben dabei die deutschen Vorschriften zum Versandhandel einzuhalten.