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Mitleid mit Tieren im Urlaubsland kann teuer werden

17.07.2007

Gesundheitsressort: Für die Einreise gelten strenge Bestimmungen

Gerade in der Urlaubszeit werden – oft aus Mitleid - immer wieder unüberlegt und unvorbereitet Hunde und Katzen von der Reise mit nach Hause gebracht. Da in vielen Reiseländern die Tollwut noch weit verbreitet ist, gibt es jedoch strenge Bestimmungen für die Einreise von Tieren. Die Tollwut ist eine auch auf den Menschen übertragbare Krankheit und verläuft meistens tödlich.

Die Vorbereitungen für das legale Mitbringen der Tiere bedingen meistens einen monatelangen Vorlauf und sind keinesfalls im Laufe einer dreiwöchigen Urlaubszeit zu regeln. Sollte dennoch ein Tier unerlaubt mit einreisen, kann eine bis zu fünf Monate andauernde Quarantäne, der Rücktransport oder schlimmstenfalls sogar die Tötung des Tieres angeordnet werden. Neben einem hohen Bußgeld hat der Besitzer sämtliche anfallenden Kosten zu tragen.

Auch bei Mitnahme von eigenen Heimtieren in den Urlaub in andere Länder kommt es häufig zu Problemen im Reiseland oder bei der Rückreise. Deshalb ist es wichtig, sich vor Reiseantritt gründlich über die bestehenden Regelungen für die verschiedenen Reiseländer und über die EU-Regelungen zu informieren.

Weitere Informationen können Tierbesitzer im Lande Bremen beim Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst (LMTVet) unter den Telefonnummern 0421/361-4035 (Bremen) oder 0471/ 596-13883 (Bremerhaven) bzw. auf den Internetseiten des LMTVet (www.lmtvet.bremen.de) oder des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de) erhalten.

Darüber hinaus bieten viele Tierarztpraxen ihre Unterstützung an.