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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Senator für Justiz und Verfassung: Zusätzliche Strafkammern beim Landgericht für Haftsachen

Verfahrensverzögerungen müssen vermieden werden

25.05.2016

Der Senator für Justiz und Verfassung, Martin Günthner, hat heute (25. Mai 2016) dem Rechtsausschuss über die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts und die personelle Situation beim Landgericht berichtet. "Es muss unter allen Umständen vermieden werden, dass es bei der Bearbeitung von Haftsachen zu Verzögerungen kommt, die zu einer Entlassung von Untersuchungsgefangenen führen. Ich bin daher froh, dass das Landgericht durch innerorganisatorische Maßnahme eine weitere Strafkammern zur Bearbeitung von Haftsachen einsetzen und zusätzlich eine neue Strafkammer einrichten wird", so Martin Günthner in der Sitzung des Rechtsausschusses.

Beim Landgericht Bremen liegt in diesem Jahr eine besondere Situation dadurch vor, dass außergewöhnlich viele, teilweise umfängliche, Haftsachen in kurzer Zeit eingegangen sind.
Die Präsidentin des Landgerichts hatte auf die besondere Situation im Februar diesen Jahres hingewiesen und mit der Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts vereinbart, dass das Präsidium über die Einsetzung einer Hilfsstrafkammer entscheiden werde.
Das Landgericht ist gegenwärtig mit einer ungewöhnlich hohen Zahl von Haftsachen belastet, nicht aber dauerhaft überlastet. Die dem Rechtsausschuss im April und Mai präsentierten Zahlen aus dem Ländervergleich und dem Großstadtvergleich haben deutlich gemacht, dass das Landgericht im Bereich der Strafkammern jahrelang weniger als andere Landgerichte belastet war und auch bis einschließlich 2015 allenfalls den Bundesschnitt sowohl bei den Ländern als auch bei den Großstädten erreichte. Bei den Zivilkammern liegt die Ausstattung – gemessen an den Eingängen und Erledigungen – 25% über der anderer Großstädte und etwas über dem Durchschnitt der Länder.

Grundsätzlich ist die Verteilung der eingehenden Verfahren Aufgabe des Präsidiums des Landgerichts. Der Senator für Justiz und Verfassung darf auf diese Verteilung keinen Einfluss nehmen, weil sie in den Bereich – aber auch in die Verantwortung – der Unabhängigkeit der Gerichte fällt. Das Präsidium des Landgerichts muss daher auch besondere Situationen lösen, notfalls mit Unterstützung aus der übrigen ordentlichen Gerichtsbarkeit. Angesichts einer Stellenanzahl von 47 Richterinnen und Richtern beim Landgericht und 133 in der gesamten ordentlichen Gerichtsbarkeit, ist eine kurzfristige Überbrückung derartiger Spitzenbelastungen auch möglich.

Günthner stellte indes auch klar, dass er, sofern durch besondere Situationen Neueinstellungen erforderlich sind, diese auch veranlassen werde. "Die Gerichtsbarkeit muss auf Dauer so ausgestattet sein, dass sie ihre Aufgabe, nämlich die Gewährung von Rechtssicherheit und Rechtsfrieden, nachkommen kann", so Günthner.

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