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OTB bleibt Schwerpunktprojekt des Senats

Umweltsenator legt Rechtsmittel gegen Verwaltungsgerichtsbeschluss ein

24.05.2016

Der Senat hält am Bau eines Offshore Terminals in Bremerhaven fest. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Bremen vom 18. Mai 2016 wird vom hierfür zuständigen Ressort für Umwelt, Bau und Verkehr Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht.
Senator Joachim Lohse: "Meine Behörde hat nach intensiver Abstimmung mit der Bundeswasserstraßenverwaltung das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Wir können deshalb die Feststellung des Verwaltungsgerichtes, hier sei die Bundesbehörde und nicht das Land zuständig gewesen, nicht nachvollziehen und nicht hinnehmen."

Das Bundesverkehrsministerium hatte in den vergangenen Tagen deutlich gemacht, dass die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtes nicht akzeptiert werden könne. Der Bund sei nur für den Neu- und Ausbau der Bundeswasserstraßen als Verkehrsweg zuständig. Demgegenüber seien die Länder für die Errichtung von Häfen zuständig. Eine derart weite Auslegung seiner Zuständigkeiten, wie sie das Verwaltungsgericht Bremen vorgenommen habe, könne seitens des Bundes nur von einem obersten Bundesgericht akzeptiert werden.

"Der OTB Bremerhaven bleibt ein wirtschaftspolitisches Schwerpunktprojekt des Senats", so Martin Günthner, Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen. "Das Projekt ist gut begründet und in allen Details über Jahre intensiv vorbereitet worden." Es sei völlig unvorstellbar, dass dieses Projekt an der Frage von Verwaltungszuständigkeiten scheitert. "Politische Argumente, die ein Abrücken von diesem Schwerpunktprojekt erklären könnten, sind durch die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes zur Zuständigkeitsfrage nicht erkennbar. Unsere Erwartung ist, dass auch dem BUND an der inhaltlichen Auseinandersetzung gelegen ist und deshalb ein gemeinsamer Weg gefunden wird, dies schnellstmöglich zu erreichen."

Vor diesem Hintergrund bestätigt der Senat die Notwendigkeit, dieses Projekt weiter zu verfolgen. Hierzu ist es erforderlich, die entsprechenden Rechtsmittel gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes einzureichen.