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Der Senator für Finanzen

Senat beschließt Umlage zur Deckung drohender Haushaltslücke

17.07.2007

Alle Ressorts leisten ihren Beitrag

In der vergangenen Woche hat der Senat eine Haushaltssperre beschlossen, um einen Nachtragshaushalt zu verhindern und den nach Karlsruhe gemeldete Finanzrahmen einzuhalten. Heute (17.07.2007) hat die Landesregierung sich auf die Verteilung der Lasten durch die notwendigen Sparbeschlüsse geeinigt.

„Alle Ressorts werden ihren Beitrag leisten“, erklärt Finanzsenatorin Karoline Linnert. „Der Senat hat ein solidarisches Modell beschlossen. 26,9 Millionen Euro werden per Umlage von allen Ressorts erbracht. Allen war klar, dass die höheren Ausgaben im Sozial- und Justizbereich für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen nicht ressortintern durch Umschichtungen aufgebracht werden können.“

Wer wie viel per Umlage einsparen muss ergibt sich aus einem in früheren Jahren bereits mehrfach angewandten Quotenmodell. Das Modell funktioniert wie ein „höhenverstellbarer Rasenmäher“. Dabei wird beispielsweise berücksichtigt, ob ein Ressorthaushalt einen hohen Anteil gesetzlich vorgeschriebener Leistungen beinhaltet und wie viel Geld aufgebracht wird, um Drittmittel zu bekommen. „Natürlich ist kein Ressort begeistert von der anstehenden Spardebatte. Aber alle haben eingesehen, dass sie einen Beitrag leisten müssen.“ (siehe Anlage ressortbezogene Aufschlüsselung)

Neben der Umlage hat der Senat heute außerdem beschlossen, höhere Personalausgaben (knapp 6 Millionen Euro) aufzufangen. Hier werden zwischen den betroffenen Ressorts und dem Finanzressort jeweils gesonderte Lösungen erarbeitet.

Um die Haushaltsrisiken von insgesamt rund 61 Millionen aufzufangen, müssen zusätzlich ressortintern noch rund 16 Millionen Euro erbracht werden. Kommentar von Karoline Linnert: „Da wird noch manch harte Nuss zu knacken sein. Die Ressorts stehen vor schwierigen Aufgaben. Bis Ende September soll klar sein, wo konkret wie viel gespart wird. Mit dem heute beschlossenen Rahmen wurde die Voraussetzung geschaffen, den gegenüber dem Bundesverfassungsgericht gemeldeten Sparkurs auch einzuhalten.“ (siehe Anlage „Drei-Säulenmodell zur Abdeckung des Haushaltsrisikos“)