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Sonstige

Gutachtertätigkeit bekommt Prüfsiegel

11.08.2003

Als erstes deutsches Institut wird das Bremer Institut für Rechtsmedizin zertifiziert

Das Zentralkrankenhaus St.-Jürgen-Straße teilt mit:

Ob es um die Klärung einer Todesursache geht, um die Frage, ob ein Kokainmissbrauch stattgefunden hat oder um ein Vaterschaftsgutachten. Die Institute für Rechtsmedizin unterstützen mit ihren Dienstleistungen Gerichte und Staatsanwaltschaften bei der Klärung von Todesursachen, verschiedenen Delikten sowie bei der Ermittlung von Verwandtschaftsverhältnissen. Einige dieser Dienstleistungen werden – wie bei Vaterschaftsgutachten – auch Privatpersonen angeboten. Zu Recht wird von Seiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie von Privatpersonen davon ausgegangen, dass die Qualität der rechtsmedizinischen Gutachten entsprechend ist. Doch wer prüft diese Qualität?

Bisher gab es unter den 55 Rechtsmedizinischen Instituten, die in der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin zusammengeschlossen sind, kein einziges, das einen umfangreichen Qualitäts-Check durchlaufen hat. Dies ist seit einigen Wochen anders. Das zum Zentralkrankenhaus St.-Jürgen-Straße gehörende Bremer Institut für Rechtsmedizin hat als erstes Institut eine entsprechende Zertifizierung nach der europäischen Norm ISO 9001:2000, die inzwischen den Status einer deutschen Norm hat, erlangt. Das ursprünglich für die Industrie entwickelte Qualitätsprüfsiegel wurde vom Bremer Institut modifiziert und auf die Notwendigkeiten eines medizinischen Institutes zugeschnitten. Die Prüfung erfolgte durch die DEKRA, die auch das Zertifikat vergab.

„Mit unserer Initiative, die von uns erbrachten Leistungen auf den Prüfstand zu stellen, kommen wir als erstes Institut dem Beschluss der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin nach, der eine Zertifizierung aller Rechtsmedizinischen Institute vorsieht“, erklärt Dr. Michael Birkholz als Leiter des Bremer Instituts. Er geht davon aus, dass in absehbarer Zeit nur noch zertifizierte Institute, Gerichte und Staatsanwaltschaften mit gutachterlicher Tätigkeit versorgen werden.

Künftig werden alle drei Jahre die Zertifizierer der DEKRA ins Haus kommen, um zu überprüfen, ob die im Qualitätsmanagement-Handbuch beschriebenen Verfahren auch eingehalten werden. „Zwischendurch“, so verdeutlicht Dr. Dieter Techel, der die Zertifizierung vorbereitet hat, „gibt es einmal im Jahr so genannte Überwachungs-Audits, um Qualitätsverluste schneller erkennen zu können.“

Das Institut für Rechtsmedizin wurde 1994 am Zentralkrankenhaus St.-Jürgen-Straße gegründet. Zunächst bestand es aus dem Obduktionsbereich und dem Amtsarztwesen. 1996 wurde die Abteilung „Gerichtliche Chemie“ gegründet, die sich zunächst mit Alkoholbestimmungen, später auch mit der Analytik von Drogen und Alkoholbegleitstoffen beschäftigte. Drei Jahre später kam die Abteilung „Gerichtliche Spurenkunde“ hinzu. Daraus entwickelte sich die jetzige Abteilung „Molekularbiologie“. Schwerpunkt dieser Tätigkeit ist die Abstammungsbegutachtung. Die „Begutachtungsstelle für Fahreignung“ kam im Jahr 2000 hinzu. Sie führt in der Hauptsache medizinisch-psychologische Tests bei Alkoholsündern durch, um die Fahrtauglichkeit für den Straßenverkehr zu überprüfen.