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Senatskanzlei

Bremer Senat verfügt Haushaltssperre

10.07.2007

Ambulanter Sozialdienst Junge Menschen erhält Verstärkung

In seiner heutigen Sitzung (10.7.2007) hat der Bremer Senat als erste Maßnahme gegen ein drohendes Haushaltsdefizit eine Haushaltssperre ausgesprochen. „Die Zwischenbilanz beim aktuellen Haushaltsvollzug zwingt zum Handeln“, erklärte die Finanzsenatorin Karoline Linnert auf der heutigen Senatspressekonferenz. „Angesichts eines drohenden Haushaltsdefizits von 61 Millionen Euro am Ende dieses Jahres hat der Senat heute die Notbremse gezogen.“ Ab sofort unterliegen alle Ressorts einer Haushaltssperre. „Ausgenommen sind nur gesetzlich vorgeschriebene Leistungen und rechtlich verbindliche Verpflichtungen“, betonte die Senatorin. Die Haushaltssperre gilt zunächst bis zum 30. September 2007. Der Senat hat sich darauf geeinigt, dass bis zu diesem Termin alle Ressorts konkret benannt haben, wo sie wie viel einsparen. „Harte Einschnitte sind unvermeidlich. Ein Nachtragshaushalt kommt nicht in Frage.“


Die Senatorin verweist auf Bremens Klage vor dem Bundesverfassungsgericht: „Der dort angemeldete Finanzrahmen muss eingehalten werden; sonst machen wir uns unglaubwürdig. Bremen wird nur Erfolg haben, wenn der angekündigte Eigenbeitrag zur langfristigen Haushaltssanierung erbracht wird. “


Die Ursachen für die Haushaltsrisiken sind vielfältig. Sie reichen von zusätzlich 33,3 Millionen bei den Erziehungshilfen und Kosten für die Unterkunft (Mieten plus Nebenkosten von Hartz IV-Beziehern) bis hin zu 4,7 Millionen für Auslagen in Rechtssachen (im wesentlichen Prozesskostenhilfe, Dolmetscher, Gutachter). „Wirklich überraschend sind diese Mehrkosten nicht. Bereits im letzten Jahr zeichnete sich ab, dass der Eckwert für Soziales nicht reichen würde.“ Die gestiegenen Miet- und Prozesskosten seien keine ‚Bremensie’, sondern ein bundesweit zu beobachtendes Problem.


Die Ressorts haben bereits im Vorfeld angefangen, das Haushaltsdefizit einzudämmen. Die Finanzsenatorin dankte ihren Kolleginnen und Kollegen für bereits vorgeschlagene Bewirtschaftungsmaßnahmen: „Ohne diese Maßnahmen würde der Haushalt um über 100 Millionen Euro überschritten.“ Am Konsolidierungsprozess werden sich alle Ressorts beteiligen. „Die Solidarität des Gesamtsenats ist gefordert. Es besteht Konsens, dass die Haushaltsrisiken im Sozial- und Justizbereich nicht ressortintern gelöst werden können. Da stehen alle in der Pflicht.“



Verstärkung für den Ambulanten Sozialdienst Junge Menschen im Sozialressort

Neben den dringend erforderlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen für den laufenden Haushalt setzte der Senat heute allerdings auch ein Zeichen dafür, dass notwendige Maßnahmen im sozialen Bereich weiterhin umgesetzt werden. So wurde in der Senatssitzung die Einrichtung von acht zusätzlichen Stellen im „Ambulanten Sozialdienst Junge Menschen“ beschlossen. Mit zwei dieser acht Stellen soll ein Kinder- und Jugendnotdienst in Zusammenarbeit mit freien Trägern eingerichtet werden. Damit können eingehende Meldungen auf Kinderwohlgefährdung auch nach 16.30 Uhr bzw. am Wochenende durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter aufgenommen werden. Diese entscheiden dann, ob eine Inobhutnahme notwendig ist. Bisher erfolgten in solchen Krisenfällen Polizeieinsätze.