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Der Senator für Finanzen

300 Millionen Euro Konsolidierungshilfe zum fünften Mal in Folge gesichert

Senat beschließt Bericht zur Umsetzung des Sanierungsprogramms

26.04.2016

Zum fünften Mal in Folge hat Bremen die Vorgaben des Sanierungsprogramms eingehalten. Auch 2015 wurde die Obergrenze der zulässigen Neuverschuldung unterschritten. "Damit ist die Konsolidierungshilfe von Bund und Ländern in Höhe von 300 Millionen Euro auch für das Jahr 2015 gesichert", erklärt Finanzsenatorin Karoline Linnert mit Blick auf den heute (26. April 2016) vom Senat beschlossenen Bericht zur Umsetzung des Sanierungsprogramms 2012-2016. "Wir haben auch in 2015 Kurs gehalten. Natürlich haben günstige Rahmenbedingungen – niedrige Zinsen und gute Steuereinnahmen – dabei geholfen. Zum Erfolg beigetragen haben aber ebenso unsere eigenen Sparanstrengungen."

Zentrale Eckdaten des Sanierungsberichts (Stadtstaat Bremen):

  • Die Nettokreditaufnahme lag bei 264 Millionen Euro und damit 109 Millionen Euro unter der zulässigen Obergrenze für die Neuverschuldung.
  • Zum zweiten Mal seit 23 Jahren wurde 2015 ein positiver Primärsaldo (Einnahmen minus Ausgaben ohne Zinskosten) in Höhe von 73 Millionen Euro erreicht. 2008 war dies zuletzt der Fall.
  • Das Defizit sank von 2010 bis 2015 um 736 Millionen Euro oder um knapp 60 Prozent (2010: 1.254 Millionen Euro, 2015: 518 Millionen Euro).
  • Ohne die seit 2011 ergriffenen Maßnahmen zur strukturellen Entlastung des Haushaltes (effizientere Verwaltungsstrukturen, verstärkter IT-Einsatz, Personalabbau, Steuererhöhungen) wäre für 2016 ein um 292 Millionen Euro höheres Defizit zu erwarten gewesen.

Ausnahmeregelung für Flüchtlingsintegration
Die Mehrausgaben für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen sind mit der wachsenden Zahl von Schutzsuchenden deutlich angestiegen. In 2015 waren es 130 Millionen Euro Mehrausgaben (aufsetzend auf einen Sockelbetrag von 48 Millionen Euro). 2016 wird im Haushaltsentwurf aktuell mit 361 Millionen Euro Mehrausgaben gerechnet. Kommentar der Finanzsenatorin: "361 Millionen Euro – eine solche Summe sprengt den 2011 in der Konsolidierungsvereinbarung festgelegten Haushaltsrahmen. Diese Summe können wir nicht an anderer Stelle ausgleichen – das ist unmöglich. Das würde beispielweise bedeuten, alle Zahlungen an die Hochschulen zu stoppen – das geht nicht. Deshalb wird Bremen in 2016 eine im Sanierungsvertrag vorgesehene Ausnahmeregelung (vgl. Download 2 (pdf, 66.3 KB)) in Anspruch nehmen müssen. Die Konsolidierungsvereinbarung sieht bewusst eine Ausnahmeregelung für Ausnahmesituationen vor. Diese liegt unbestreitbar vor."

Ohne die Mehrausgaben für Flüchtlinge würde Bremen auch 2016 die zulässige Kreditobergrenze um 82 Millionen Euro unterschreiten. Karoline Linnert: "Wir lassen bei der Haushaltskonsolidierung nicht nach. Bremen bleibt vertragstreu."

Verhandlungen über Bund Länderfinanzbeziehungen wichtig für Bremens Zukunft
Für die dauerhafte Sanierung über 2020 hinaus sind vor Ort weitere Konsolidierungsanstrengungen notwendig. Bei aller notwendigen Haushaltsdisziplin braucht Bremen außerdem eine bedarfsgerechte Finanzausstattung und Hilfe bei den Altschulden. Der Ausgang der Verhandlungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist dabei von enormer Bedeutung.

Ebenso wie die anderen Länder erwartet Bremen vom Bund eine stärkere Beteiligung an den Flüchtlingskosten. Die Ministerpräsidenten der Länder haben deshalb gemeinsam den Bund aufgefordert, die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Karoline Linnert betont: "Die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen ist eine nationale Aufgabe, die vor Ort gemeistert werden muss. Mit den damit verbundenen Kosten sind die Kommunen und Länder überfordert."

Im Download:

  1. Bericht der Freien Hansestadt Bremen vom April 2016 zur Umsetzung des Sanierungsprogramms 2012/2016 zum PDF-Download 1 (pdf, 1.1 MB)
  2. Auszug aus dem Grundgesetz und Konsolidierungshilfegesetz zum PDF-Download 2 (pdf, 66.3 KB)