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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Bildung ist ein Schwerpunkt im Bremer Haushalt

08.04.2016

Während einer Sondersitzung der Deputation für Kinder und Bildung wurden die Deputierten heute (8. April 2016) über die Aufstellung der Haushalte 2016/17 informiert. Insgesamt umfasst der Haushalt des Ressorts 812 Millionen Euro für 2016 (für den Bereich Bildung, ohne zentrale Dienste, 589 Millionen Euro; für den Bereich Kita 189 Mio. Euro) und 836 Millionen Euro für 2017 (für den Bereich Bildung 613 Mio. Euro; für den Bereich Kita 199 Mio. Euro).

"Kinder und Bildung bleiben damit der Schwerpunkt des Senats", erklärte Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung. So sei es beispielsweise gelungen, die BaföG-Entlastungsmittel im Haushalt für Kinder und Bildung zu verankern. Sie kommen dem Personalbudget zugute. Konkret werden unter anderem die Schulsozialarbeit (45 Stellen in Vollzeiteinheiten/VZE) abgesichert und die Lehrerversorgung im Bereich Lernen, Sprache und Verhalten (26 VZE) verbessert. "Wir müssen mit knappen Ressourcen umgehen und konnten dennoch Mittel für die die weitere Stabilisierung unseres Bildungssystems mobilisieren", so Bogedan.

Insgesamt wurde die Beschäftigtenzielzahl des gesamten Ressorts von 2015 mit 4.972,7 Stellen um 204,8 auf 5.177,5 Stellen für 2016 gesteigert. Davon gehören 4317,7 Stellen zum unterrichtenden Personal. Dieses ist von einer PEP-Quote (Kürzungen) ausgenommen und wird weiter aufgestockt. In einem ersten Schritt wurde der Eckwert für den Lehrerbereich bereits um 120 Vollzeiteinheiten angehoben. Zum 1. August 2016 werden zudem 26 weitere Stellen zur Verstärkung der Inklusion im Rahmen der Zuweisungsrichtlinie in den Schulen zur Verfügung gestellt. Mit dem Ziel der Schaffung von insgesamt zusätzlichen 200 Stellen sollen weitere 54 Stellen durch organisatorische Maßnahmen und Modernisierungsprojekte in Personal verbucht werden.
Zudem wird der Ganztagesausbau mit acht zusätzlichen offenen Ganztagsgrundschulen fortgeführt. Hierfür und für die Modernisierung der Schulgebäude sind 27,35 Millionen Euro für 2016 und 30,26 Millionen Euro für 2017 eingeplant. Ergänzend stehen Mittel aus der Digitalen Dividende (unter anderem für den Ausbau des WLAN an Schulen) und die Mittel des Kommunalen Investitionsförderprogramms (10,1 Mio. für Schulen und 19,6 Mio. Euro für Kindertagesstätten) zur Verfügung.

Im Bereich der Kindertagesbetreuung sind zudem 8,4 Millionen Euro in 2016 und 7,6 Millionen Euro in 2017 an investiven Mitteln für die beschlossene Ausbauplanung vorgesehen. Dementsprechend wurden die konsumtiven Mittel (Ausstattung für den Betrieb der Einrichtungen) erhöht. Darüber hinaus stehen für Einzelmaßnahmen Mittel zur Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung von 721.000 Euro in 2016 und 1.6 Millionen Euro in 2017 zur Verfügung. So werden beispielsweise Maßnahmen zur Inklusion im Krippenbereich und die Zusammenarbeit von Grundschulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung gefördert.

Zuweisungsrichtlinie
Neben dem Haushalt diskutierte die Deputation auch über die Landeszuweisungsrichtlinie. Diese dient vor allem dazu, die finanziellen Regeln zwischen Bremen und Bremerhaven festzulegen und damit erstmalig gleiche und transparente Parameter für die beiden Stadtgemeinden zu schaffen. Mit der Landesrichtlinie werden also nicht die einzelnen Schulen, sondern die beiden Kommunen "bedient". Die Zuweisungsrichtlinie bedeutet keine Kürzung. Sie dient der Verlässlichkeit im Ressort und für die Schulen, weil über den Grundbedarf (der jetzt mit Unterricht nach Stundentafel, Vertretung, Inklusion W+E und LSV, Ganztag und Leitungszeit sehr weit gefasst ist) verbindliche Aussagen getroffen sind. Die Zuweisungsrichtlinie schafft Verlässlichkeit für die Unterrichtsversorgung der Schulen, da sie den Grundbedarf erstmalig auf der Basis der zu bildenden Klassenverbände definiert. Die bisherigen Parameter der Zuweisung sind hier verankert und somit als zuverlässige und transparente Zuweisungsmuster festgeschrieben, auf die sich die Schulen beziehen können.

Insgesamt werden mit der Landeszuweisungsrichtlinie 26 zusätzliche Stellen im Bereich der Inklusion geschaffen. Hinzu kommen 26 Stellen aus den BaföG-Mitteln, also insgesamt 52 Stellen zur Stärkung der Inklusion. Die genaue Verteilung der sonderpädagogischen Ressource obliegt aber den Stadtgemeinden und wird über die jeweiligen kommunalen Zuweisungsrichtlinien, die noch erstellt werden, geregelt.