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Qualitätssicherung in Bremen jetzt flächendeckend: Hiesige Kliniken stellen sich dem Vergleich auf Landes- und Bundesebene


19.11.2002

Die Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen teilt mit:

Was unter den vergleichsweise simplen Bedingungen industrieller Produktion seinen Anfang nahm, hat längst auch komplexe Prozesse und hoch spezialisierte Dienstleistungen erreicht: Qualitätssicherung ist in Zeiten materieller und personeller Ressourcen-Optimierung ein wichtiges Instrument der Unternehmensführung geworden. Auch für die Verbesserung der Patientenversorgung hat dieses Instrument eine seit Jahren stetig steigende Bedeutung. In Bremen gibt es seit zwölf Monaten eine spezielle Einrichtung, die wichtige Funktionen in der externen Qualitätssicherung der Krankenhäuser übernimmt. Das Qualitätsbüro (QB) hat am 15. November 2001 seine Arbeit aufgenommen.


,,Seit Anfang vergangenen Jahres ist die externe Qualitätssicherung bei Fallpauschalen und Sonderentgelten für die Krankenhäuser bundesweit verpflichtend. Dazu wurde ein Verfahren eingeführt, das einen Vergleich der Kliniken auf Bundes- und Landesebene ermöglicht. Natürlich soll es auch als krankenhausinternes Instrument der Qualitätssicherung genutzt werden’’, sagt QB-Leiterin Barbara Feder. Die Ärztin bildet zusammen mit der Krankenschwester und Sozialwissenschaftlerin Ulrike Lehr das kleine Team, das unter der Fachaufsicht des Lenkungsausschusses Qualitätssicherung Bremen (LQB) steht. In diesem Ausschuss sind Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung des Landes Bremen, der Bremer Krankenhausgesellschaft, der Ärztekammer Bremen sowie des Bremer Pflegerates vertreten. Die QB-Geschäftsführung obliegt der Krankenhausgesellschaft.


,,Hinter der externen Qualitätssicherung steht nicht nur fachwissenschaftliches Interesse, sondern auch der Wunsch von Politik und Gesellschaft, medizinische Leistungen zu messen, zu analysieren und zu bewerten’’, sagt Feder. Nur so sei es letztlich möglich, die Chancen für weitere Verbesserungen systematisch aufzuspüren, den Standard der geleisteten Arbeit transparent zu machen und gute Ergebnisse auf Dauer sicherzustellen.


Nachdem über Jahre hinweg um die konkrete Umsetzung der entsprechenden Vorgaben des Sozialgesetzbuches gerungen worden war, hatte der Abschluss eines Kuratoriumsvertrages auf Bundesebene im Jahr 2000 endlich Klarheit über die Rahmenbedingungen geschaffen. ,,Die verbindliche Einführung des Qualitätssicherungsverfahrens wurde wohlweislich mit Sanktionen verknüpft’’, erinnert Feder an Erfahrungen aus einigen Bundesländern, in denen bereits seit längerer Zeit die externe Qualitätssicherung auf freiwilliger Basis möglich war. ,,Die Teilnahmequote dort war sehr bescheiden.’’


In der ersten Stufe, die Anfang 2001 in Kraft getreten ist, sind acht medizinische Dienstleistungen, von der Geburtshilfe bis zur Behandlung einer Schenkelhalsfraktur, aufgeführt, deren Verläufe dokumentiert werden müssen – anderenfalls wird seit Januar 2002 als finanzielle Sanktion eine ,,Strafe’’ von 62 Euro pro nicht erfolgter Dokumentation fällig. Seit Beginn dieses Jahres sind in einer zweiten Stufe 17 weitere Eingriffe hinzugekommen, die penibel zu dokumentieren sind. Die Bandbreite reicht von der Korrektur der Nasenscheidewand über gynäkologische Operationen bis hin zur Implantation eines Herzschrittmachers.


,,Das Qualitätsbüro hat in den neu geschaffenen Strukturen inzwischen seine feste Aufgabe gefunden’’, resümiert Feder. Neben Information und Beratung der einzelnen Krankenhäuser im Zwei-Städte-Staat werden die zehn medizinischen Fachgruppen, die in die Qualitätssicherung eingebunden sind, in ihrer Arbeit unterstützt. Darüber hinaus arbeitet das QB in den Bundesgremien mit, die länderübergreifend die Grundlagen der künftigen Tätigkeit schaffen. ,,Wir müssen stets einen Spagat bewältigen’’, zieht Barbara Feder eine Bilanz des ersten Jahres. ,,Externe Qualitätssicherung braucht die Akzeptanz der Wissenschaft sowie der Krankenhausdirektionen und der Mitarbeiter, muss aber auch Kostenträger und Gesundheitspolitiker zufrieden stellen.’’


Die Arbeit des Qualitätsbüros trägt sichtbar erste Früchte. War die Beteiligung Bremens an der externen Qualitätssicherung im Jahr 2001 noch einigen wenigen Pionieren vorbehalten, so kann sie mittlerweile als flächendeckend bezeichnet werden. „Dies“, so Feder abschließend, „ist in erster Linie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Krankenhäuser zu verdanken. Sie sind es, die die Dokumentationen ausführen und damit die Hauptarbeit leisten.“


Hinweis für Redaktionen:
Weitere Informationen gibt Barbara Feder, Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen, Anne-Conway-Straße 10, 28 359 Bremen, Tel. 2410261; e-mail: feder@hbkg.de