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Sonstige

Bremische Gleichstellungsstelle legt Zweijahresbericht vor

15.10.2002

Aus der heutigen Senatssitzung (15.10.2002):

Der Bericht der Gleichstellungsstelle für die Jahre 2000 und 2001 zeigt die Vielzahl von Aktivitäten, Anregungen und Stellungnahmen, mit denen die Gleichstellungsstelle zur Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau beigetragen hat. Zugleich übt der Bericht Kritik daran, dass in vielen gesellschaftlichen Bereichen, so auch in der Bremer Verwaltung, das Gebot der Gleichberechtigung nach wie vor nicht konsequent beachtet wird. In seiner heutigen Sitzung (15.10.2002) hat der Senat den Bericht zur Kenntnis genommen und die Weiterleitung an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) beschlossen.

Der jetzt vorgelegte Bericht stellt jeweils für die Bereiche Arbeit und Wirtschaft, Frauenförderung im öffentlichen Dienst, neue Medien, Familienpolitik, Erziehungs- und Bildungswesen, Wissenschaft, Gesundheit, Gewalt und Bürgerinnenbeteiligung detailliert dar, wo ein Handlungsbedarf zur Verbesserung der Situation von Frauen bestand, welche Maßnahmen die Gleichstellungsstelle angestoßen bzw. selbst geleistet hat und wo weiterhin Hindernisse bestehen.

Der Bericht macht deutlich: Bis heute ist es nicht ausreichend gelungen, die Querschnittsaufgabe „Frauenpolitik“ wirklich in den verschiedenen Fachpolitiken zu verankern. Gleichstellungspolitik wird noch nicht in ausreichendem Maße als Aufgabe aller Politikfelder verstanden und gestaltet.

Ein Mittel zur Erreichung dieses Ziels ist das Prinzip des Gender Mainstreaming. Die Zentralstelle hat wesentlich dazu beigetragen, Gender Mainstreaming in die bremische Verwaltung einzuführen. Gender Mainstreaming bezeichnet die Vorgehensweise, die Geschlechterperspektive in die Gesamtpolitik aufzunehmen mit dem Ziel, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen. Die Organisation, Entwicklung und Auswertung von Entscheidungsprozessen sollen so gestaltet werden, dass die Ausgangsbedingungen und die Auswirkungen auf beide Geschlechter berücksichtigt werden. Bisherige Frauenförderpolitik wird nicht durch Gender Mainstreaming ersetzt, vielmehr bleibt sie immer dort erforderlich, wo Gleichstellungsdefizite zu beseitigen sind.

Wesentliches Anliegen der Zentralstelle ist die Verbesserung der Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Junge Frauen konzentrieren ihre Berufswahl nach wie vor auf zu wenige Berufsfelder. Darum initiierte und unterstützte die Zentralstelle die gezielte Berufsorientierung von Mädchen und jungen Frauen auf zukunftsweisende Berufe. Es ist 2001 gelungen, ein bundesweit einmaliges Verbundkonzept der Hochschulen im Lande Bremen mit einer Million Euro aus dem Bremer Hochschul- und Wissenschaftsprogramms (HWP) auszustatten, das nachhaltig auf die Steigerung des Frauenanteils in den naturwissenschaftlichen und ingenieurwissenschaftlichen Fächern hinwirkt.

Die Zentralstelle unterstützte Existenzgründerinnen durch Informations- und Qualifizierungsveranstaltungen wie die Unternehmerinnenmesse in Bremerhaven. Der Wettbewerb „Frauenfreundlicher Betrieb im Lande Bremen“ wurde zum dritten Mal durchgeführt, um Maßnahmen zur betrieblichen Frauenförderung bekannt zu machen und zu unterstützen. Die erste Umschulungsmaßnahme speziell für Migrantinnen wurde durchgesetzt.

Bei den Beförderungen im öffentlichen Dienst müssen Frauen auch in Zukunft stärker berücksichtigt werden, um den geringen Frauenanteil in Leitungspositionen zu erhöhen. Frauen sind noch immer in niedrigen Entlohnungsstufen überproportional und in höheren Entlohnungsstufen unterproportional vertreten. Nur rund ein Viertel der Leitungsfunktionen sind an Frauen vergeben. Immerhin wurden im Berichtszeitraum bei Beförderungen Frauen knapp zur Hälfte berücksichtigt. Lediglich 57 % der 142 Dienststellen hatten im Jahr 2000 die gesetzliche vorgeschriebenen Frauenförderpläne erstellt.

Der Kampf gegen häusliche Gewalt gegen Frauen bekam wichtige neue Impulse durch das Gewaltschutzgesetz. Die Zentralstelle hat maßgeblich dazu beigetragen, dass der Schutz gewaltbetroffener Frauen deutlich verbessert werden konnte. Ein ressortübergreifendes Präventionskonzept mit einem Maßnahmekatalog zur Prävention, konkreten Gefahrenabwehr oder Nachsorge wurde vorgelegt. Ende Oktober 2001 ist von der Bremischen Bürgerschaft eine Änderung des Polizeigesetzes verabschiedet worden, die es der Polizei ermöglicht, einen Täter für 10 Tage aus der gemeinsam genutzten Wohnung zu verweisen. Zum Problem Frauenhandel und Zwangsprostitution verabschiedete die Bremische Bürgerschaft ein Konzept zur stärkeren Bekämpfung des Frauenhandels und zur besseren Betreuung der Opfer. Bis heute ist es allerdings nicht gelungen, eine tragfähige Finanzierung dieser Opferbetreuung zu sichern.

Für den Gesundheitsbereich initiierte und begleitete die Landesbeauftragte die Vorlage des ersten Frauengesundheitsbericht für das Land Bremen, der geschlechtsspezifische Daten zur gesundheitlichen Situation von Frauen vorstellt. Im Beirat des Bremer Brustkrebs-Screening-Projekts hat die Landesbeauftragte sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass den Frauen eine informierte Entscheidung über ihre Teilnahme an diesem Früherkennungsangebot ermöglicht wird.

Das Bremer Forum Frauengesundheit, das von der Zentralstelle initiiert wurde, ist inzwischen sowohl national wie auch international zu einem Modell kommunaler Beteiligungsverfahren geworden.

Wie auch in den Jahren zuvor ist die Gleichstellungsstelle Anlauf- und Beratungsstelle für Bremerinnen. Im Mittelpunkt der Beratungswünsche standen Fragen zu Trennung und Scheidung, Mutterschutz und Erziehungsgeld und Elternzeit und zu Fragen der beruflichen Entwicklung wie Existenzgründung und Wiedereinstieg in den Beruf.

Die Zentralstelle gab 2000 und 2001 zu unterschiedlichen Themen insgesamt 15 Broschüren und Informationshefte heraus, die in der Knochenhauerstraße 20-25 zu erhalten sind.