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Verbraucherzentrale des Landes Bremen: BSE-Schlampereien beweisen: Lebensmittelüberwachung muss staatlich bleiben!

06.02.2002

Schon vor anderthalb Jahren hatte die Verbraucherzentrale des Landes Bremen davor gewarnt, die Lebensmittelüberwachung bzw. Teile davon in private Hände zu geben. Die nun bekannt gewordenen Skandale bei BSE-Tests in Bayern und Rheinland-Pfalz bestätigen die schlimmsten Befürchtungen der Verbraucherschützer.

Durch die willkürlich um ein Viertel verkürzte Testzeit können die Labors entsprechend mehr Untersuchungen durchführen und zusätzliche Gewinne erzielen. Wieder einmal schlagen korrupte Unternehmen mit krimineller Energie Profite heraus und nehmen dabei möglicherweise schwerste Gesundheitsrisiken für VerbraucherInnen in Kauf. Schon bei korrekter Durchführung gelten die BSE-Tests als nicht hundertprozentig sicher. Es bleibt nur zu hoffen, dass keine infizierten Tiere, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung entdeckt worden wären, durch die Schlampereien in den Handel gekommen sind.

In Bremen sind die Schlachthöfe verpflichtet, BSE-Tests ausschließlich im Landesuntersuchungsamt durchführen zu lassen. Es gibt zwar Privatlabors mit einer entsprechenden Zulassung, doch in Bremen geschlachtete Tiere bekommen sie für einen BSE-Test nicht unters Mikroskop. Auch die seit einem Jahr sehr ausgeprägten Futtermitteluntersuchungen werden hier nur in staatlichen Labors durchgeführt.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale zeigen die in Süddeutschland bekannt gewordenen Fälle, wie zwingend notwendig es ist, dass das auch weiterhin so bleibt. Und noch etwas wird in diesem Zusammenhang ganz deutlich: Der vorliegende Entwurf des Verbrauchinformationsgesetzes ist ohne die Auskunftsverpflichtung durch die Wirtschaft so löchrig wie ein durch BSE zerstörtes Gehirn! Denn dann müssten die betroffenen Labors bzw. die fleischverarbeitende Industrie offen legen, in welchen Produkte die riskanten Chargen weiterverarbeitet bzw. an welche Handelsunternehmen sie weiterverkauft wurden. Der massive Druck von Seiten der Wirtschaft hatte dazu geführt, dass dieser ursprünglich im Entwurf vorhandene Auskunftsanspruch für die VerbraucherInnen wieder herausgenommen wurde.

In der nun vorliegenden Fassung sind nur noch die Behörden verpflichtet, vorhandene Informationen über Produkte und Dienstleistungen herauszugeben. Die Verbraucherzentrale fordert deshalb das Land Bremen auf, sich im Bundesrat für den ursprünglichen Entwurf einzusetzen. Diese Forderung gilt selbstverständlich nicht nur für die Lebensmittelindustrie, sondern auch für alle anderen Wirtschaftsbereiche.