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Sonstige

Zur Zukunft des Musicals Hair erklärt die Hanseatische Veranstaltungsgesellschaft mbH:

14.01.2002

  1. Das Musical-Theater ist bei seiner Gründung als ein zentraler Baustein des Tourismuskonzeptes entwickelt worden. Zwischenzeitlich hat sich das Marktumfeld für Musical-Produktionen deutlich verändert. Auch in dieser Erkenntnis haben zunächst der Koalitionsausschuss, dann auch die Bremische Bürgerschaft im Rahmen der Haushaltberatungen eine Aufstockung der Mittel für Standortmarketing um 10 Millionen beschlossen.
  2. Im Rahmen der Umsetzung dieses erweiterten Standort-Marketing-Konzepts sind von BMG geeignete Marketing-Maßnahmen, die u.a. auch auf den Schwerpunkt Musical-Theater abstellen, entwickelt worden. Der Gegenwert dieses Marketing-Pakets innerhalb des Gesamtkonzepts beläuft sich auf DM 700.000. Die Umsetzung des Konzepts war allerdings an die Voraussetzung gebunden, dass die Gesellschafter der Musicalbetreibergesellschaft sich ihrerseits verpflichten, den Spielbetrieb von Hair bis zum 31.3.2002 zu gewährleisten. Im übrigen waren und sind die zuständigen parlamentarischen Gremien zu befassen.
  3. Der Verlauf der Gespräche mit den Musicalbetreibern ergab einen klaren Dissens über Umfang und Kostenaufwand der angemessenen Marketingmaßnahmen, der auf unterschiedliche Auffassungen zu Bewertung und Verteilung der Risiken zurückzuführen ist.
  4. Der geschäftsführende Gesellschafter der KPS-Gruppe, Herr Klaus-Peter Schulenberg, hat darauf heute seinen Rückzug aus der Betriebsgesellschaft erklärt.
  5. Es ist davon auszugehen, das KPS die von ihm eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Zur Begrenzung seines unternehmerischen Risikos war durch die Verträge von vornherein unter gewissen Voraussetzungen eine Ausstiegsoption festgeschrieben. Im einzelnen ist der Nachweis, dass dieser Fall eingetreten ist, durch Testat eines Wirtschaftsprüfers zu erbringen.
  6. Umgekehrt sind ebenfalls alle vertraglichen Verpflichtungen der HVG und der Freien Hansestadt Bremen gegenüber der Betreibergesellschaft erfüllt worden.
  7. Festzuhalten ist überdies: Über die geschlossenen Verträge hinaus existieren weitere verpflichtende Zusagen nicht. Auch die verschiedenen Gespräche über den angemessenen und zielführenden Umfang der Marketingmaßnahmen begründen keine weiteren Verpflichtungen der HVG, der BMG oder des Wirtschaftsressorts. Es sind bislang keinerlei öffentliche Mittel in Produktion und Betrieb von Hair geflossen.
  8. Das Angebot der BMG, im Rahmen des Standortmarketings auch Maßnahmen bis zu einem Wert von 700.000 DM umzusetzen, bleibt vom Wechsel in der Gesellschafterstruktur unbenommen. Es gilt allerdings unverändert die Voraussetzung, dass Hair bis zum 31.3. 2002 gespielt werden muss.
  9. Unabhängig davon entwickelt die HVG derzeit vorsorglich Fortführungskonzepte für das Musicaltheater.