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Finanzsenator Perschau: Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2002 überprüfen!

21.11.2001

Finanzsenator Hartmut Perschau weist darauf hin, dass es für Arbeitnehmer-Ehegatten ratsam sein kann, ihre bisherige Steuerklassenwahl für das Jahr 2002 zu überprüfen. Neue Steuertabellen und eventuell veränderte Lohn- und Gehaltsverhältnisse könnten die bisherige Steuerklassenwahl in Frage stellen.


Arbeitnehmer-Ehegatten können bekanntlich zwischen den Steuerklassenkombinationen IV / IV und III / V wählen. Als Faustregel gilt, dass die Kombination IV / IV für die Ehegatten dann am günstigsten ist, wenn beide gleich viel verdienen. Die Kombination III / V ist dann zu wählen, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte etwa 60 Prozent, der in Steuerklasse V eingestufte Ehegatte etwa 40 Prozent des gemeinsamen Einkommens erzielt.


Um den betreffenden Arbeitnehmern die Steuerklassenwahl zu erleichtern, haben die Finanzbehörden Tabellen ausgearbeitet, mit deren Hilfe die Arbeitnehmer-Ehegatten anhand der Höhe ihres Arbeitslohnes feststellen können, bei welcher Steuerklassenkombination die geringste Lohnsteuer zu entrichten ist. Über die Höhe der Jahressteuerschuld besagen die Tabellen jedoch nichts Abschließendes; dies bleibt der Veranlagung zur Einkommensteuer vorbehalten. Weitere Hinweise sind den Heftchen „Lohnsteuer 2002“ zu entnehmen, die den Lohnsteuerkarten 2002 beigefügt sind.


Die Tabellen zur Steuerklassenwahl und ein entsprechendes Merkblatt liegt bei den bremischen Finanzämtern und bei den Lohnsteuerkartenstellen der Meldebehörden aus.


Bei der Wahl der Steuerklassen sollten Ehegatten auch bedenken, dass die Höhe des Nettoeinkommens jeden Arbeitnehmers die Höhe von Lohnersatzleistungen , wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe Mutterschaftsgeld, beeinflussen kann. Deshalb sollten Arbeitnehmer, die damit rechnen, in absehbarer Zeit Lohnersatzleistungen für sich in Anspruch nehmen zu müssen, vor der Neuwahl der Steuerklassen den zuständigen Sozialleistungsträger befragen.