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Gentechnik im Käse – aber in welchem? Verbraucherzentrale des Landes Bremen fordert bessere Kennzeichnung von Genprodukten

14.11.2001

Der Blick auf die Zutatenliste von Käse verrät zwar, ob Nitrat oder Beta-Carotin zugesetzt wurden. Über die bei der Herstellung eingesetzten Enzyme muss jedoch nichts ausgesagt werden. Erst recht erfahren die Verbraucherinnen und Verbraucher nichts darüber, ob das Enzym Chymosin etwa auf dem Wege der Gentechnik hergestellt worden ist oder nicht. Da der überwiegende Teil der Menschen Gentechnik bei Lebensmitteln ablehnt, sollte die EU aus Sicht der Verbraucherzentrale des Landes Bremen die Ende Juli vorgeschlagene und spätestens 2003 in Kraft tretende Verordnung für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel nachbessern. Dazu gehört auch, die Kennzeichnung von Käse, der mit Hilfe von gentechnisch hergestellten Enzymen produziert wurde, gesetzlich vorzuschreiben. Nur so können sich Verbraucherinnen und Verbraucher bewusst für oder gegen den Einsatz von Gentechnik in der Lebensmittelproduktion entscheiden.


Chymosin ist das bedeutendste Enzym in der Milchverarbeitung. Es dient dem Eindicken der Milch durch Spaltung des Kasein-Eiweißes. Seit 1997 ist auch Chymosin, das von gentechnisch veränderten Mikroorganismen (Schimmelpilze, Bakterien, Hefen) hergestellt wurde, zugelassen. Dazu wird ein Gen mit der Bauanleitung für Chymosin aus der Magenschleimhaut von Rindern isoliert und mit einer „Genfähre“ in geeignete Bakterien eingeschleust. Die so manipulierten Bakterien werden dann vermehrt und produzieren selber Chymosin. Sicher vor gentechnisch hergestelltem Chymosin im Käse ist man allerdings bei Bio-Käse.


Zur Zeit müssen Lebensmittel als „genetisch verändert“ gekennzeichnet werden, wenn die Veränderung – z. B. durch Spuren von Erbmaterial – im Labor nachweisbar ist. So muss bisher Mehl aus gentechnisch veränderten Sojabohnen oder Mais gekennzeichnet werden (Veränderung nachweisbar) – im Gegensatz zu einem aus dem selben Soja oder Mais gewonnenen hochraffiniertem Speiseöl (Veränderung nicht nachweisbar). Ebenso wenig müssen Lebensmittel von Tieren gekennzeichnet werden, die mit gentechnisch hergestelltem Futter gefüttert wurden, wie z.B. Eier, Milch oder Fleisch.


Die Verbraucherzentrale begrüßt, dass spätestens ab 2003 EU-weit Änderungen geplant sind: Alle Lebens- und Futtermittel, die auf gentechnisch veränderte Organismen zurückzuführen sind, sollen dann kennzeichnungspflichtig werden – auch, wenn ihre Veränderungen im Vergleich zu herkömmlichen Produkten nicht nachweisbar sind. Dann wird auch raffiniertes Öl aus Gen-Mais oder -Soja kennzeichnungspflichtig werden. Positiv aus Verbrauchersicht ist auch, dass künftig die gesamte Produktions- und Handelskette dokumentiert werden muss, so dass sich der Weg verarbeiteter Lebensmittel vom Erzeuger bis zum Verbraucher lückenlos zurückverfolgen lässt.


Aus Sicht der Verbraucherzentrale Bremen sollten sich die Nachbesserungen der EU-Verordnung auf folgende Bereiche konzentrieren:

Auch für Milch, Fleisch, Eier und Fisch von Tieren, die gentechnisch verändertes Futter erhalten haben, sollte zukünftig eine Kennzeichnungspflicht bestehen. Das gleiche gilt für Lebensmittel, für deren Herstellung Enzyme aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen verwendet werden – wie beispielsweise beim Käse.


Fragen zu diesem Thema beantwortet auch die Ernährungsabteilung der Verbraucherzentrale. Sie ist telefonisch mo, di, mi von 10.00 bis 16.00 Uhr, do von 10.00 bis 18.00 Uhr und fr von 10.00 bis 13.00 Uhr unter der Rufnummer 0421/1607754 zu erreichen. Kostenlose E-mail-Auskünfte gibt es auch unter der Adresse ernaehrungsinfo@verbraucherzentrale-bremen.de