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Sonstige

Bremer Senat beschließt Gesetzentwurf zur Rasterfahndung

16.10.2001

Innensenator Dr. Böse: „Unverzichtbares Mittel gegen terroristische Handlungen“

Der Senat hat heute (16. Oktober) einen Gesetzentwurf zur Einführung des automatisierten Datenabgleichs beschlossen. Die Polizei erhält dadurch das Recht, von öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen die Übermittlung von personenbezogenen Daten bestimmter Personengruppen aus dortigen Dateien zum automatisierten Abgleich mit anderen Dateien nach fahndungsspezifischen Suchkriterien zu verlangen. Zulässig ist diese so genannte Rasterfahndung, wenn sie zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes, für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder zur Verhütung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist.

Zu dem Gesetzesentwurf sagte Innensenator Dr. Böse: „Deutschland darf nicht länger als Ruheraum oder logistische Basis für Terroristen dienen.“ Nach den vorliegenden Erkenntnissen sei nicht auszuschließen, dass sich auch hier Personen aufhielten, die für terroristische Anschläge in Frage kommen. Diese so genannten Schläfer müßten enttarnt werden, damit sie nicht weiter ihre kriminellen oder terroristischen Handlungen bei uns planen und ausführen könnten. Böse: „Die Rasterfahndung ist ein unverzichtbares polizeiliches Mittel, um dieses Ziel zu erreichen.“

Der Innensenator trat Kritikern der Rasterfahndung entgegen: „Vorwürfe, die Rasterfahndung stelle bestimmte, in aktuellen Fall ausländische, Personengruppen unter Generalverdacht, sind absurd. Im Gegenteil: Mit dieser neuen Fahndungsmöglichkeit lassen sich pauschale Verdächtigungen gezielter ausschließen.“

Die Neuregelung wahre mit ihren strengen Voraussetzungen rechtsstaatliche Erfordernisse, ohne die sicherheitspolitisch gebotenen Anforderungen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus zu vernachlässigen. Die Maßnahme kann nur mit Zustimmung des Senators für Inneres, Kultur und Sport angeordnet werden. Zusätzlich ist durch die anschließende Kontrollmöglichkeit des Datenschutzbeauftragten des Landes Bremen eine rechtsstaatliche Ausübung des polizeilichen Handels gewährleistet. Außerdem findet eine parlamentarische Kontrolle durch einen Ausschuß der Bürgerschaft statt.

Der Entwurf ist im Anschluss an den Senat auch der Innendeputation vorgelegt worden, die am Dienstag Nachmittag (16.10.01) tagt. Nach dem Willen des Senats soll das Gesetz noch im Oktober von der Bürgerschaft (Landtag) verabschiedet werden und unmittelbar danach in Kraft treten.