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Sonstige

Wegfall der Zulassungsbeschränkungen stärkt Stellung des rechtsuchenden Bürgers

12.01.2000

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen teilt mit:

Seit dem 1. Januar 2000 dürfen Rechtsanwälte für ihre Mandanten vor jedem Landgericht und Familiengericht in Deutschland auftreten und Prozesse führen. Ermöglicht wird dies durch eine Änderung der Zivilprozessordnung (§ 78 ZPO), der der Bundesrat Mitte Dezember zugestimmt hat. Bisher war es Anwälten in den alten Bundesländern nur erlaubt, bei dem Landgericht bzw. Familiengericht Prozesse zu führen, bei dem sie auch zugelassen waren.

Damit ändern sich die Möglichkeiten der Anwälte ganz erheblich. Für die Bremer Anwaltschaft bedeutet das beispielsweise, dass sie die Interessen ihrer Mandanten vor jedem deutschen Landgericht vertreten kann. Sei es das Landgericht Oldenburg, das Landgericht Verden oder auch das Landgericht Dresden, eine Zwischenschaltung ortsansässiger Rechtsanwälte ist künftig nicht mehr nötig. Ebenso wie in allen anderen Verfahren, z.B. Strafverfahren, Verwaltungsrechtsverfahren, Steuerverfahren oder Sozialrechtsverfahren, kann nun auch in Zivilverfahren jeder Rechtsanwalt vor jedem Land-/Familiengericht auftreten.

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer begrüßt die Änderung. Kammerpräsident Dr. Henning Hübner: "Die Neuregelung stärkt die Rechte des rechtsuchenden Bürgers, der nunmehr von dem Anwalt seines Vertrauens auch vor dem jeweiligen Gericht vertreten werden kann."


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt und Notar Dr. Henning Hübner
Am Alten Hafen 118, 27568 Bremerhaven
Tel.: 0471 - 947 360, Fax: 0471 - 947 3636