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Sonstige

Die Verbraucherzentrale teilt mit:
Wenn die Zinsbindung endet: frühzeitig selbst aktiv werden

15.02.2000

Eine optimale Anschlussfinanzierung kann Tausende von Mark ersparen / Ratgeber der Verbraucher-Zentrale

Während der Kredit für das eigene Haus oder die eigene Wohnung in der Regel über Zeiträume von 25 bis 30 Jahre abbezahlt wird, endet die vertraglich vereinbarte Zinsbindung zumeist nach fünf oder zehn Jahren. Dann wird erneut über Zinsen, Tilgungssätze und andere Ausstattungsmerkmale eines Darlehens verhandelt. Ob die neuen Bedingungen besser oder schlechter sind, hängt zwar in erster Linie vom allgemeinen Zinsniveau ab. Daneben bleibt jedoch viel Spielraum, durch persönliche Initiative die Konditionen der Anschlussfinanzierung zu optimieren.

Oberstes Gebot ist, nicht abzuwarten, bis das bisherige Geldinstitut etwa vier Wochen vor dem Zinsbindungsende ein Verlängerungsangebot vorlegt. Bei ungünstigen Vertragsgestaltungen müsste sich der Darlehensnehmer dann innerhalb von zwei Wochen entscheiden, ob er das Verlängerungsangebot annimmt. Wenn nicht, ist der Kredit zwei Wochen später zur Rückzahlung fällig. Ein solcher Zeitdruck sollte auf jeden Fall vermieden werden.

Spätestens zwei bis drei Monate vor Ende der Zinsfestschreibung sollten Darlehensnehmer deshalb selbst aktiv werden. Wichtig ist, zunächst einmal zu klären, welche vertragliche Regelungen für das Zinsbindungsende bestehen, wie hoch die Restschuld eigentlich ist, ob Geld für eine Sondertilgung zur Verfügung steht und ob die laufende monatliche Belastung künftig eher niedriger sein sollte oder im Gegenteil eine Steigerung tragbar wäre.

Daneben sollten die aktuellen Zinssätze des bisherigen Kreditgebers erfragt und mit den Konditionen anderer Geldinstitute verglichen werden. Einen guten Überblick liefert die wöchentlich aktualisierte Marktübersicht der Verbraucher-Zentrale, die rund 60 regionale oder bundesweit tätige Anbieter umfasst. Sie enthält auch ein Schaubild der langfristigen Zinsentwicklung und damit eine grundlegende Information für die entscheidende Frage, wie lang die neue Zinsbindung sein soll.

Auf die Zinssätze allein kommt es jedoch nicht an. Viele Darlehensnehmer wünschen die Möglichkeit von Sondertilgungen, andere möchten die Tilgungsquote während der Zinsfestschreibung ändern können. Wer ernsthaft einen Bankwechsel erwägt, muss zudem die möglichen Nebenkosten wie neuerliche Schätzkosten oder die Gebühren bei der Umschreibung der Kreditsicherheiten beachten.

Vor besonders kniffligen Fragen stehen all jene, die bislang eine Kombination aus Darlehen und Lebensversicherung oder Bausparvertrag abgeschlossen haben und sich unschlüssig sind, ob sie überhaupt in dieser Form weiter finanzieren sollen. Zumindest in solchen Fällen, in denen Darlehensnehmer regelmäßig gar nicht erkennen können, wie teuer die Finanzierung in Wahrheit ist, sollte eine fachkundige neutrale Beratung in Anspruch genommen werden.

Sich mit all diesen Fragen eingehend zu beschäftigen, ist mühselig. Die Mühe dürfte aber zumeist lohnen. Bei einer Restschuld von 200.000,- DM bedeutet zur Zeit jedes Zehntel Prozent Zins, das durch einen tatsächlichen oder angedrohten Bankwechsel gespart und zusätzlich zur Tilgung eingesetzt wird, über 10 Jahre hinweg eine Ersparnis von rund 2.400,- DM. Tatsächlich bestehen am Markt derzeit sogar Zinsunterschiede bis zu einem halben Prozent.

Ausführliche Tipps liefert der 40seitige Ratgeber "Was tun, wenn die Zinsbindung endet", der zum Preis von 6,- DM (Vorausscheck 9,- DM bei Versand) bei der Verbraucher-Zentrale des Landes Bremen e.V., Altenweg 4, 28195 Bremen, erhältlich ist.


Weitere Tipps zum Thema Anschlussfinanzierung gibt die Verbraucher-Zentrale freitags von 10 bis 11 Uhr sowie dienstags von 10 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0421 – 160 77 51