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Sonstige

Die Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen teilt mit:
Blut- und Organspender sind gesetzlich unfallversichert

05.04.2000

Der Versicherungsschutz ist für die Spender beitragsfrei

Blutkonserven sind ein kostbares und vor allem in der Urlaubszeit knappes Gut. Krankenhäuser rufen deshalb immer wieder zum Blutspenden auf. Wer diesen Aufrufen folgt und dabei einen Unfall erleidet, steht, ebenso wie regelmäßige oder spontane Spender, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser Schutz gilt auch für diejenigen, die körpereigene Organe, Organteile oder Gewebe spenden. Das teilt die Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen anlässlich des Weltgesundheitstages 2000 am kommenden Freitag mit.

"Der Gesetzgeber schützt Menschen, die einen besonderen Einsatz für die Allgemeinheit bringen", erläutert Horst Kruse, Geschäftsführer der Unfallkasse, bei der im vergangenen Jahr rund 7.100 Blutspender in den städtischen Kliniken gesetzlich unfallversichert waren. Für die Spender ist diese Versicherung beitragsfrei, die Kosten trägt das Land Bremen.

Der Versicherungsschutz umfasst beispielsweise die vorbereitenden Untersuchungen für die Organ- oder Blutspende, Schäden, die durch Komplikationen bei der Spende verursacht wurden oder die Wege, die mit der Spende verbunden sind. Dabei ist es unerheblich, ob der Blutspender für seine Blutspende entlohnt wurde oder nicht: "Grundsätzlich besteht für jeden, der für die medizinische Forschung, für Versuche oder für klinische Zwecke Blut spendet, der Versicherungsschutz", fasst Horst Kruse zusammen. Eine Ausnahme sind die Eigenblutspenden, da sie nicht der Allgemeinheit dienen, sondern vom Spender für den eigenen Bedarf in einem Depot gelagert werden.

Bei der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen kann eine Broschüre zum Thema "Gesetzliche Unfallversicherung für Blut- und Organspender" angefordert werden:

Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen, Walsroder Straße 12-14, 28215 Bremen,

Tel: 0421/ 35012-13, Fax: 0421 / 35012-14, E-Mail: ukbremen@vossnet.de