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Sonstige

Die Verbraucherzentrale Bremen teilt mit:
Förderdarlehn für junge Familien verbessert

13.06.2000

Größere Zinssicherheit für Antragssteller / Restrisiko durch Bearbeitungszeit der Hausbank

Junge Familien, die ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung erwerben wollen, können über die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein zinsgünstiges Darlehn erhalten. Gefördert werden bis zu 20 Prozent der Grundstücks- und Baukosten beim Neubau oder bis zu 20 Prozent der Anschaffungs- und Modernisierungskosten beim Kauf einer gebrauchten Immobilie. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 100.000 Euro beziehungsweise 195.583 Mark. Anspruch auf Förderung haben alle Familien und alleinstehende Elternteile mit mindestens einem minderjährigen Kind sowie junge Ehepaare ohne Kinder, wenn beide unter 40 Jahre alt sind. Anders als bei der staatlichen Eigenheimzulage bestehen keine Einkommensgrenzen.

Bislang hatte das Förderprogramm jedoch einen gravierenden Nachteil: Wer einen Antrag stellte, wusste nie genau, welchen Zinssatz er schließlich für das Darlehn zahlen musste. Maßgeblich war nämlich nicht der Zinssatz der KfW zum Zeitpunkt der Antragsstellung, sondern zum Zeitpunkt der Darlehnszusage. Da die Zustellung und Bearbeitung der Anträge mehrere Wochen dauerte, konnte es zu unliebsamen Überraschungen kommen. Als in 1999 die Zinsen kräftig anstiegen, mussten viele Darlehnsnehmer nach wochenlangem Warten feststellen, dass das Förderdarlehn inzwischen teurer geworden war als ein normales Bankdarlehn zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Solche Ärgernisse sollen künftig vermieden werden. Nachdem die KfW bereits im Mai erstmals eine befristete Zinsgarantie gegeben hatte, gilt ab dem 1.Juni ein Konditionenschutz für alle wohnwirtschaftlichen Programme. Kern der Neuregelung ist, dass den Antragsstellern der jeweils günstigste Zinssatz entweder zum Zeitpunkt des Eingangs des Kreditantrages oder zum Zeitpunkt der Darlehenszusage gewährt wird. Wer eine Förderung beantragt, läuft also nicht mehr Gefahr, dass sich das Darlehn während der Antragsbearbeitungszeit der KfW verteuert. Umgekehrt kann er aber weiterhin von einer zwischenzeitlichen Zinssenkung profitieren.

Eine hundertprozentige Sicherheit erhalten die Antragsteller damit allerdings noch nicht. Die Verbraucher-Zentrale Bremen weist darauf hin, dass der Konditionenschutz erst ab dem Eingang des Antrages bei der KfW gilt. Die Anträge sind jedoch zunächst bei der Hausbank des Kreditnehmers einzureichen, werden dort vorgeprüft und erst dann an die KfW weitergeleitet. Bei vielen Kreditinstituten erfolgt die Zuleitung zudem über eine dritte Stelle, da keine direkte Verbindung zur KfW besteht. Zwischen der eigentlichen Antragsstellung und dem Eingang des Antrages bei der KfW liegt also eine geraume Zeit – und in dieser Zeit besteht auch künftig ein Zinsänderungsrisiko für die Darlehnsnehmer.

Um dieses Restrisiko zu minimieren, wird es künftig noch mehr auf eine zügige Bearbeitung und Weiterleitung der Anträge durch die Hausbanken ankommen. In der Vergangenheit hat das Tempo mitunter zu wünschen übrig gelassen und in nicht unerheblichen Maße zu den langen Wartezeiten beigetragen. Wer sich Finanzierungsangebote einholt, sollte deshalb auch Angaben darüber verlangen, wie lange die Bearbeitung und Weiterleitung der Förderanträge bei dem jeweiligen Kreditinstitut dauert.

Nicht alle Kreditinstitute bieten eine Vermittlung von KfW-Darlehen an. Eine Übersicht zu Anbietern, die die Förderprogramme unterstützen, bietet der wöchentlich aktualisierte Hypothekenzinsvergleich, der zum Preis von 10,- DM (Vorausscheck 13,- DM bei Versand) bei der Verbraucher-Zentrale Bremen, Altenweg 4, 28195 Bremen erhältlich ist.