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Wenn die Klassenreise im Krankenhaus endet Schüler sind bei Schulausflügen gesetzlich unfallversichert

20.06.2000

Die Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen teilt mit:

Kinder, die auf einer Klassenreise verunglücken, sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Darauf weist jetzt die Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen hin, da traditionell viele Klassenverbände und Oberstufenkurse den Frühsommer und das bevorstehende Ende des Schuljahres für Städteexkursionen oder Studienfahrten nutzen. Gleichzeitig, so die Unfallkasse, wüssten viele Eltern nicht, wie weitreichend der gesetzliche Versicherungsschutz sei.


"Die Schüler stehen bei beaufsichtigten, gemeinsam unternommenen Aktivitäten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung ist, dass der Schulausflug als schulische Veranstaltung gilt und die Mehrheit der Klasse mitfährt", erläutert Horst Kruse, Geschäftsführer der Unfallkasse, bei der alle rund 147.000 Bremer und Bremerhavener Schülerinnen und Schüler gesetzlich unfallversichert sind. Die Eltern zahlen für diese Versicherung keine Extra-Beiträge, die Mittel werden vom Land Bremen aufgebracht.


Mit einem Beispiel umreißt Kruse die Leistungen der Unfallkasse. Während eines Besuches im Museum übersieht ein Schüler eine Treppenstufe, stolpert und stürzt die Treppe hinab. Dabei zieht er sich so schwere Kopfverletzungen und Prellungen zu, dass er in das nächstliegende Krankenhaus transportiert und dort behandelt werden muss. „Die Kosten für den Transport sowie für die gesamte medizinische Behandlung zahlt in diesem Fall grundsätzlich die Unfallkasse", so Kruse.


Aber es gibt Ausnahmen. Ignoriert ein Schüler das ausdrückliche Verbot, die Gruppe zu verlassen und entwickelt zum Beispiel mit dem Erklimmen einer Burgmauer eigene, schulfremde Aktivitäten, dann ist er bei einem Unfall grundsätzlich nicht mehr gesetzlich unfallversichert. Ein weiteres Beispiel: Verlängert ein Schüler den Aufenthalt, weil seine Eltern nachgekommen sind, dann kommt die Unfallkasse nicht für Unfälle auf, die in dieser Zeit passieren.


Bei der Unfallkasse kann eine Broschüre zum Thema "Gesetzliche Schülerunfallversicherung" angefordert werden: Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen, Walsroder Straße 12-14, 28215 Bremen, Tel.: 0421 - 35012 - 0.


Für Ihre Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Unfallkasse,Horst Kruse,Geschäftsführer, Tel: 0421 / 3 50 12 – 11.