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Sonstige

"Recht auf Reisen" – ein nützlicher Ratgeber für den Urlaub erschienen

12.07.2000

Die Verbraucherzentrale Bremen e.V. teilt mit:

Der Urlaub soll zu den schönsten Wochen des Jahres werden. Doch das klappt leider längst nicht immer. Statt Entspannung, Erholung und schöner Erlebnisse wird die Urlaubsfreude oft durch eine Menge Ärger getrübt: Der Reiseveranstalter will plötzlich mehr Geld als ursprünglich vereinbart, der Flieger hebt nur mit Verspätung ab, das Hotelzimmer erfüllt nicht die Erwartungen, Baulärm zerrt an den Nerven oder das Essen strapaziert den Magen - lang ist die Liste der unliebsamen Souvenirs, die Touristen mit nach Hause tragen.


Wie man in solchen Fällen zu seinem Recht kommt und solchem Stress in manchen Fällen vorbeugen kann, erfahren Sie aus dem Ratgeber "Recht auf Reisen"“. Der Ratgeber hilft bei Ärger mit Reiseveranstaltern, Hotels und Fluggesellschaften und gibt praktische Tipps für Urlauber – egal, ob die Reise pauschal gebucht oder individuell geplant wurde. Was sich hinter Katalogversprechen verbirgt, welche Pannen es bei der Buchung geben kann oder wie der Sicherungsschein beschaffen sein muss – wer sich hier schlau macht, erspart sich manchen Urlaubsärger. Probleme während und nach der Reise sind die weiteren Stationen der kleinen Reiserechtskunde, die wertvolle Hinweise für typische Urlaubspannen gibt. "Richtwerte", welche Ansprüche Pauschalreisende bei Beeinträchtigungen geltend machen können, fehlen ebensowenig wie eine Erläuterung der wichtigsten juristischen Fachbegriffe. Musterbriefe, die die Korrespondenz mit Reiseveranstaltern erleichtern, runden die Publikation für das Reisegepäck ab.


Der Ratgeber ist für 14,- DM (Verrechnungsscheck über 17,- DM bei Versand) bei der Verbraucher-Zentrale des Landes Bremen e.V., Altenweg 4, 28195 Bremen, erhältlich.