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Sonstige

Rechte an Fundsachen geltend machen

18.07.2000

Aufforderung des Stadtamtes Bremen:

Die in der Zeit von Januar bis Februar 2000 beim Stadtamt (Fundangelegenheiten) oder auf den Bremer Polizeirevieren abgegebenen Fundsachen sollen öffentlich versteigert werden. Dabei handelt es sich unter anderem um Geldbörsen, Schmuck, Fahrräder, Mofas, Brillen, Schirme, Bekleidung, Elektrogeräte und sonstige Kleinartikel. Deshalb ergeht jetzt die folgende Aufforderung an Finder oder Verlierer: Diejenigen Personen, denen Rechte an den Fundgegenständen zustehen, werden gebeten, diese innerhalb von sechs Wochen beim Stadtamt (Fundangelegenheiten) geltend zu machen. Das Fundamt befindet sich Auf der Kuhlen 1A (Nähe Sielwall).