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Psychosozialer Fachdienst Bremen hilft Menschen mit Behinderung bei Problemen am Arbeitsplatz

18.09.2000

Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, einer Behinderung oder seelischen Problemen haben es oft besonders schwer, ihren Platz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu behaupten. So hat sich auch die Bundesregierung mit einer neuen Initiative zur „Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter“ das Ziel gesetzt, ab Oktober die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in den nächsten zwei bis drei Jahren um etwa 50.000 zu verringern.

Das Hilfsangebot des Psychosozialen Fachdienstes Bremen setzt seit nunmehr 10 Jahren schon dort an, wo es gilt, den Arbeitsplatz eines schwerbehinderten Menschen zu erhalten und damit Arbeitslosigkeit zu verhindern.

Im Auftrag der Hauptfürsorgestelle für Kriegsopfer und Schwerbehinderte beim Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und in Trägerschaft der beiden Bremer Vereine Martinsclub Bremen e.V. und Bremer Werkgemeinschaft e. V. hat der Fachdienst die Aufgabe, schwerbehinderten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit psychischen und sozialen Problemen am Arbeitsplatz bei der Sicherung und dem Erhalt ihrer Beschäftigung zu helfen.

Im Schnitt werden gut 60 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den Fachkräften des Dienstes beraten und begleitet. Die Dauer der Betreuung erstreckt sich von sechs Monaten bis hin zu mehreren Jahren; im Durchschnitt sind es ein bis zwei Jahre.

Dabei arbeitet der Fachdienst eng mit den Betroffenen, ihren Arbeitgebern und der Hauptfürsorgestelle - die den Dienst aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert - sowie anderen Kontakt- und Bezugspersonen zusammen.

Bevor es möglicherweise zu einer Entlassung kommt, gibt es viele Alarmsignale. Diese sind zum Beispiel Konflikte mit Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzten oder häufiges Fehlen am Arbeitsplatz wegen Erkrankung. Die Arbeitsleistung der Betroffenen lässt nach, das Betriebsklima insgesamt leidet.

Etliche Arbeitgeber sehen dann die Kündigung als Ausweg. Spätestens jetzt treten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hauptfürsorgestelle auf den Plan. Besteht zwischen Kündigung und Schwerbehinderung ein Zusammenhang, kann der Psychosoziale Fachdienst eingeschaltet werden. Aber auch Kliniken, Schwerbehindertenvertreter, Beratungsstellen und die Betroffenen selbst wenden sich an den Dienst und bitten um Hilfe.

Der Fachdienst - ein Team aus Pädagogen und einer Verwaltungskraft – hat es sich zum Grundsatz gemacht, möglichst viel „vor Ort“ zu arbeiten. Direkt im Betrieb oder der Dienststelle lassen sich auftretende Probleme am deutlichsten erkennen. Es sind nicht nur die großen bremischen Betriebe, in denen berufsbegleitende Beratungen stattfinden, sondern auch mittelständische und kleine Firmen, Behörden, Einzelhandel und Dienstleister. Gemeinsam mit allen Beteiligten wird nach einem Weg gesucht, der für alle gangbar ist. Dies kann eine Veränderung der Arbeitsinhalte sein, ein begleiteter Versuch an einem anderen Arbeitsplatz oder auch eine außerbetriebliche Lösung. Auch wenn es private Belastungen sind, die zu einer Beeinträchtigung führen, helfen die Berater weiter. Letztendlich geht es immer darum, den Teufelskreis von Missverständnissen zwischen allen Beteiligten zu durchbrechen.

Eines von vielen Beispielen: Eine körperbehinderte Frau schließt erfolgreich eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich ab und findet auch einen entsprechenden Arbeitsplatz. Obwohl die Qualifikation der neuen Mitarbeiterin anerkannt wird, sind sich die Kolleginnen und Kollegen im Umgang mit ihr sehr unsicher und finden nur schwer Kontakt. Das Selbstvertrauen der jungen Frau sinkt und sie sondert sich mehr und mehr ab. Auch die Arbeitsleistungen lassen nach, so dass der Unternehmer an Kündigung denkt. Nach Vermittlung der Hauptfürsorgestelle waren sowohl die Arbeitnehmerin als auch der Arbeitgeber bereit, die Unterstützung durch den Psychosozialen Fachdienst anzunehmen. Beobachtungen am Arbeitsplatz, klärende Gespräche mit der Arbeitnehmerin und ihren Kollegen und Kolleginnen, das Werben um gegenseitiges Verständnis, Einzelgespräche im Büro des Fachdienstes stellten letztendlich die Grundlage dar, auf der eine berufliche Weiterentwicklung möglich war. Auch eine über die Hauptfürsorgestelle bezuschusste berufsbegleitende Fortbildung und Schulung trug dazu bei, das Vertrauen der Arbeitnehmerin in die eigenen Fähigkeiten zu stärken. Mittlerweile tritt sie Kolleginnen und Kunden gegenüber kompetent und selbstsicher auf und gilt als eine der besten Mitarbeiterinnen der Abteilung.

Bei der beruflichen Begleitung schwerbehinderter Menschen steht für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Psychosozialen Fachdienstes Bremen die Beziehung zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stets im Vordergrund. Für die individuellen Probleme am Arbeitsplatz bringen sie „offene Ohren“ und Zeit mit – Voraussetzungen, die für eine nachhaltige Hilfe notwendig sind.

Betroffene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können sich vertrauensvoll an den Psychosozialen Fachdienst in der Bahnhofstraße 3 in Bremen wenden. Telefon: (0421) 2 77 52 00. Die Beratung ist kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht.