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Sonstige

50 Jahre Hanseatische Rechtsanwaltskammer – Interessenvertretung für mehr als 1.300 Anwältinnen und Anwälte im Land Bremen

12.10.2000

Interessenvertretung mit breitem Aufgabenspektrum

Sie wirkt mit bei Gesetzesvorhaben, führt die Aufsicht über die Einhaltung der Berufsregeln, erstellt Gutachten für Landesjustizverwaltung, Gerichte und Behörden und regt Verbesserungen der Rechtspflege an. Seit einem halben Jahrhundert nimmt die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen nicht nur die Interessen der Anwälte und Notare in Bremen und Bremerhaven wahr, sondern kümmert sich um Fort- und Weiterbildung der Juristen und – seit wenigen Jahren – auch um ihre Versorgung im Alter. Am Mittwoch, dem 18. Oktober, begeht die Kammer ihr 50-jähriges Bestehen mit einem Senatsempfang in der Oberen Halle des Rathauses. Als Hauptrednerin des Festaktes hat Renate Jaeger, Richterin am Bundesverfassungsgericht, zugesagt. Sie wird über den Einfluss des Grundgesetzes auf das Recht der freien Berufe sprechen.

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr gehören die im Kammerbezirk zugelassenen Rechtsanwälte sowie die der Kammer beigetretenen Rechtsbeistände an. Der Bezirk umfaßt den Oberlandesgerichtsbezirk Bremen mit dem Landgericht Bremen und den Amtsgerichtsbezirken Bremen (276 Rechtsanwältinnen und 854 Anwälte), Bremen-Blumenthal (30 Rechtsanwältinnen und 76 Anwälte) und Bremerhaven (34 Rechtsanwältinnen und 98 Anwälte). Von den derzeit 1.368 Mitgliedern sind 340 Frauen (341 Notare, davon 34 Frauen). Seit acht Jahren steht der Bremerhavener Anwalt und Notar Dr. Henning Hübner als Präsident an der Spitze der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer.

Die Wurzeln der Berufsvertretung lassen sich bis ins Jahr 1800 zurück verfolgen. Damals wurde der „Verein Bremischer Advokaten“ gegründet. Auf der ersten Sitzung forderten die Juristen bereits die Einrichtung einer Witwen- und Waisenkasse. Allerdings vergingen 198 Jahre bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes zur Altersversorgung für Anwälte. Im Laufe des 19. Jahrhunderts prägte die Berufsgruppe die bremische Justizgeschichte entscheidend mit. So bestimmte Artikel 76 der Verfassung, dass zum Richter nur gewählt werden könne, wer „wenigstens drei Jahre im bremischen Staat als Rechtsgelehrter in praktischer Wirksamkeit“ gearbeitet habe. Erst mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 endete dieser gesetzlich festgeschriebene Einfluss der Anwälte.

Die braune Diktatur er- und durchlebten die Anwälte in Bremen und Bremerhaven nicht besser oder schlechter als ihre Berufskollegen im gesamten Deutschen Reich. Zwar leistete der damalige Bremische Anwaltsverein länger als andere gegen die Gleichschaltung Widerstand, konnte aber nicht verhindern, dass sieben jüdischen Anwälten die Zulassung entzogen und ihm selbst das Recht zur berufsständischen Vertretung aberkannt wurde.

Schon bevor die Hanseatische Rechtsanwaltskammer im Sommer 1950 offiziell gegründet wurde, spielten bremische Anwälte eine wichtige Rolle beim Wiederaufbau des Gerichtswesens in der Hansestadt. Als im Juni 1945 Amts- und Landgericht wieder eröffnet wurden, standen zwei nicht belasteten Berufsrichtern 36 Rechtsanwälte als beauftragte Richter zur Seite. In Wesermünde, dem späteren Bremerhaven, waren zunächst sogar ausschließlich Anwälte als Richter aktiv. Seit Gründung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer bemühen sich ihre Mitglieder den Bürgern Bremens und Bremerhavens zu ihrem Recht zu verhelfen und sie vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren.