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Sonstige

Sparverträge, die keine sind
Vielen Kleinanlegern werden riskante Unternehmensbeteiligungen verkauft

24.10.2000

Die Verbraucherzentrale des Landes Bremen teilt mit:

Viele Verbraucher haben Sparverträge abgeschlossen, die mit dem herkömmlichen Sparen allerdings wenig gemein haben. Statt ihr Geld mit einer festen Verzinsung bei einem Geldinstitut anzulegen, zahlen sie in Verträge ein, mit denen eine Beteiligung an den Firmen erworben wird, die die Sparpläne vertreiben. Den Versprechungen zufolge sollen solche Anlagen eine weitaus höhere Rendite erbringen als die klassischen Bank- und Versicherungsprodukte. Oftmals wurde auch eine Mindestverzinsung zugesagt. Manchen Anlegern ist deshalb nicht einmal bewusst, dass ihr Geld in Unternehmensbeteiligungen fließt, und den wenigsten ist klar, auf welches Risiko sie sich eingelassen haben. Da der wirtschaftliche Erfolg der Unternehmen nicht vorhersehbar ist, sind die in Aussicht gestellten Renditen keineswegs garantiert. Die Investition kann sogar mit einem Totalverlust enden. Diese Gefahr ist insbesondere auch deshalb groß, weil sich in diesem Marktbereich viele dubiose Anbieter tummeln.

Nach den Beobachtungen der Verbraucher-Zentralen werden vornehmlich Kleinanleger umworben, die wenig Kenntnisse in der Geldanlage besitzen und aus eigener Erfahrungen zumeist nur die klassischen Bank- und Bausparverträge kennen. Sie sind es daher gewohnt, dass ihre Sparguthaben gesichert sind und einer staatlichen Beaufsichtigung unterliegen. Genau daran mangelt es jedoch bei den Beteiligungssparplänen und anderen Produkte des sogenannten „Grauen Kapitalmarktes“.

Obwohl die Unternehmen oft bis zu dreistellige Millionenbeträge bei Kleinsparern einsammeln, gibt keine staatliche Stelle, die darüber wacht, ob und in welche Geschäfte das Geld investiert wird. Mit der Kontrolle beauftragt sind vielmehr in der Regel nur Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Da diese „Ehrenberufler“ häufig eng mit dem Unternehmen verbunden sind, bieten sie allerdings oftmals auch keine Gewähr für eine Seriosität der Kapitalanlage.

In der Vergangenheit hat es bereits eine große Zahl von Pleiten gegeben, bei denen der Konkursverwalter im Nachhinein feststellen musste, dass große Teile der Anlagebeträge auf Nimmerwiedersehen verschwunden waren (z.B. Hanseatische AG, Plusconcept, HAT Hanseatische Anlage Treuhand) Bis auffällt, dass das Geld der Anleger weitgehend weg ist, vergeht regelmäßig viel Zeit, weil die Sparpläne mit Laufzeiten von zehn, zwanzig und mehr Jahren abgeschlossen werden und die Unternehmen es verstehen, die Kleinanleger bei der Stange zu halten: Entweder mit vollmundigen Berichten über die erfolgreichen Geschäfte oder durch abschreckend hohe Kosten bei einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag.

Wurde vor Abschluss des Vertrages neben einer attraktiven Verzinsung auch noch mit Steuervorteilen geworben, so handelt es sich um die besonders riskante Form einer stiller typischen oder atypische Unternehmensbeteiligung. Diese können im Falle der Insolvenz des Unternehmens sogar zu Nachschusspflichten des Anlegers führen.

Die Rechtsformen sind vielfältig. Auch Genossenschaftsbeteiligungen sind nicht weniger problematisch wie die Pleite der C.S.T. Umwelttechnik und Innovation e.G. gezeigt hat.

Wer in einen solchen Beteiligungssparplan, z.B. bei der Südwestrenta plus, Ibeka, GFVB, Lenz Immobilien oder Göttinger Gruppe, einzahlt und die Befürchtung hat, dass es sich um ein Fass ohne Boden handelt, kann sich bei der Verbraucher-Zentrale beraten lassen. Sie prüft, ob die Möglichkeit besteht, den Vertrag anzufechten, zu widerrufen, zu kündigen oder ob Schadensersatzansprüche auf Rückabwicklung geltend gemacht werden können.

Darüber hinaus bietet die Verbraucher-Zentrale allen Sparern, die eine sichere und rentable Geldanlage suchen, eine unabhängige Beratung an. Informationen hierzu sind jeweils dienstags in der Zeit von 10 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0421–1607752 erhältlich.