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Sonstige

Aufforderung des Stadtamtes: Ansprüche an Fundsachen bis zum 19. Mai anmelden

30.03.2001

Wer etwas verliert, findet es dort vielleicht wieder, wer etwas findet, bringt es dahin: Im Stadtamt Bremen (Abteilung Fundangelegenheiten) können bis zum 19. Mai 2001 Finder oder Verlierer ihre Ansprüche an zwischen Oktober und November 2000 bei den Bremer Polizeirevieren abgegebenen Fundsachen anmelden.


Wer also beispielsweise sein Fahrrad, die in der Bahn vergessene Pudelmütze oder die vermisste Brille dank eines ehrlichen Finders wiederbekommen möchte, sollte beim Stadtamt Bremen (Fundangelegenheiten), Auf der Kuhlen 1A (Nähe Sielwall), vorsprechen. Wichtig: Unbedingt rechtzeitig Ansprüche an den Objekten anmelden, da nach Ablauf dieser Frist die Fundsachen öffentlich versteigert werden sollen.