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Handelskammer begrüßt Entscheidung pro Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven/Ausbau von CT IIIa und CT IV bleibt weiter oberste Priorität

30.03.2001

Die Handelskammer Bremen begrüßt die Entscheidung, Wilhelmshaven als Standort für den geplanten Tiefwasserhafen an der deutschen Nordseeküste zu wählen. Die Kammer sieht sich dadurch in ihrer Auffassung bestätigt, dass Wilhelmshaven eine geeignete Erweiterungsoption für die Zeit darstellt, wenn in Bremerhaven alle Ausbaumöglichkeiten ausgeschöpft sind.

Die Handelskammer erwartet, dass das Abkommen, in dem unter anderem die Weservertiefung sowie die Bereitstellung von Ausgleichsflächen für den Ausbau der Containerterminals in Bremerhaven geregelt werden, möglichst zügig geschlossen wird.

Da bereits jetzt absehbar ist, dass die Umschlagskapazitäten in den bremischen Häfen bis in wenigen Jahren an ihren Grenzen angelangt sein werden, muss jedoch zunächst der Ausbau der Containerterminals CT IIIa und CT IV oberste Priorität haben. Dringend erforderlich sei auch die Vertiefung der Außenweser um ein bis anderthalb Meter. Schon heute sind die Häfen in Bremerhaven für viele in Fahrt befindliche Schiffe nur noch eingeschränkt erreichbar.