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Die Unfallkasse der Freien Hansestadt Bremen teilt mit: Wer Blut spendet, ist kostenlos gesetzlich unfallversichert

26.06.2001

Vor der beginnenden Urlaubs- und Reisezeit rufen Krankenhäuser und Hilfsorganisationen verstärkt zum Blutspenden auf – auch in diesem Sommer kann der wertvolle Saft knapp werden. Wer diesen Aufrufen folgt oder auch regelmäßig Blut spendet, ist automatisch gesetzlich unfallversichert – und das kostenlos, denn für diese Versicherung übernehmen die Kommunen die Beiträge. "Mit dieser Regelung schützt der Gesetzgeber Menschen, die einen besonderen Einsatz für die Allgemeinheit erbringen. Sie erfahren nur zu Recht einen zusätzlichen Schutz", erläutert dazu Horst Kruse, Geschäftsführer der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen.


Die Unfallkasse ist in Bremen und Bremerhaven für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zuständig – und damit pro Jahr für immerhin rund 7.300 Menschen, die Blut, aber auch Organe, Organteile oder Gewebe spendeten.


Geschützt ist aber nicht nur die Spende als solche. Der umfassende Versicherungsschutz gilt auch für vorbereitende Untersuchungen zur Organ- oder Blutspende, für Schäden, die durch Komplikationen bei der Spende verursacht werde und für die Wege, die mit der Spende verbunden sind. So übernahm die Unfallkasse im vergangenen Jahr die Kosten der medizinischen Heilbehandlung und den Verdienstausfall eines verunglückten Nierenspenders.


Für die gesetzliche Unfallversicherung ist es unerheblich, ob der Blut- oder Organspender für seine Spende entlohnt wurde oder nicht: Grundsätzlich besteht für jeden, der für medizinische klinische Zwecke einschließlich der Forschung Organe, Blut oder Körpergewebe spendet, der Versicherungsschutz. Eine Ausnahme sind Eigenblutspenden, da sie nicht der Allgemeinheit dienen, sondern vom Spender für den eigenen Bedarf in einem Depot gelagert werden.


Interessierte erhalten bei der Unfallkasse das kostenlose Faltblatt: "Gesetzliche Unfallversicherung für Blut- und Organspender" unter Telefon: 0421 – 350 12 – 0.


Weitere Informationen erteilt: Lothar Jackwerth, Tel: 0421 / 3 50 12 - 10; Fax: 0421 / 3 50 12 - 14.