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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Verwaltungsvorgänge vereinfacht – Handwerkskammer erhält Zuständigkeiten

22.03.2005

Senator für Wirtschaft und Häfen überträgt Zuständigkeiten im wichtigen mittelständischen Bereich.

Nach Beschluss des Senats am heutigen Dienstag (22.3.2005) wird in Bremen ab dem 1. April 2005 die Verordnung über die Zuständigkeiten nach der Handwerksordnung in Kraft treten. Danach wird die Zuständigkeit für die Erteilung der Erstbescheide nach den §§ 7 a bis 9 der Handwerksordnung vom Wirtschaftsressort auf die Handwerkskammer übertragen.


Die senatorische Behörde hat die rechtliche und fachliche Aufsicht, ist jedoch nicht mehr unmittelbar am Verfahren beteiligt.


„Verwaltungsverfahren werden dadurch effektiver und straffer gestaltet. Damit stellt die Verordnung einen wichtigen Schritt in Richtung Bürokratieabbau und Deregulierung dar. Bürokratie wird von Mittelständlern als ebenso gravierendes Wachstumshemmnis eingeschätzt wie Steuern, Abgaben und Standortkosten“, sagt Bürgermeister Dr. Peter Gloystein, Senator für Wirtschaft und Häfen.


Die Handwerkskammer Bremen kann nun Berechtigungen zur Ausübung eines Handwerks erteilen. Diese erfolgen unter anderem an:


  • Altgesellen ohne Meisterbrief

  • Gesellen, die noch in der Meisterprüfung sind, aber befristet die Möglichkeit bekommen ihren Betrieb zu übernehmen, um eine Schließung des Betriebes zu verhindern.

  • Gesellen, die auf Teilbereiche ihres Handwerks stark spezialisiert sind.