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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Häfensenator Perschau: „Vertiefung der Aussenweser für Seehafenwirtschaft von elementarer Bedeutung“

14.10.2003

Senat spricht sich für Anpassung der Fahrrinne an die Bedürfnisse von Großcontainerschiffen aus

Der Senat hat sich in seiner heutigen Sitzung für die Vertiefung der Aussenweser ausgesprochen. Der Senator für Wirtschaft und Häfen wurde gebeten, in Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium und der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest die Planungen dafür fortzuführen. „Die Anpassung der Fahrrinne an die Anforderungen der Großcontainerschiffe ist für die Seehafenwirtschaft und damit für Bremen und Bremerhaven von elementarer Bedeutung. Über 85.000 Arbeitsplätze sind im Land Bremen direkt oder indirekt vom Umschlag der Bremischen Häfen abhängig. Die Erreichbarkeit der Containerterminals muss daher mittel- und langfristig gesichert werden“, erklärte dazu Wirtschafts- und Häfensenator Hartmut Perschau.

Der Containerterminal Bremerhaven kann zurzeit tideunabhängig von Schiffen mit einem Tiefgang von 12,80 Meter erreicht werden. Tideabhängig können Schiffe mit einem Tiefgang von 14,50 Metern Bremerhaven erreichen. Moderne Großcontainerschiffe können voll beladen einen solchen Tiefgang erreichen. Für diese Schiffe ist der Containerterminal Bremerhaven deshalb heute bereits nur eingeschränkt erreichbar. Die entstehenden Wartezeiten bergen ein erhebliches Risiko für die Fahrpläne der Reedereien. Um dieses Risiko für den Containerterminal Bremerhaven zu mindern, soll die tideunabhängige Erreichbarkeit mit einer Abladetiefe von 13,80 Metern gewährleistet werden.

Die Freie Hansestadt Bremen hatte bereits im Mai 2000 beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eine entsprechende Vertiefung der Aussenweser beantragt. Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion war dann beauftragt worden, alle notwendigen Untersuchungen durchzuführen.

Die Aussenweser ist eine Bundeswasserstraße, die Kosten des Ausbaus und des Unterhalts werden vom Bund getragen. Die Mittel sind allerdings noch nicht in den Bundeshaushalt eingestellt. Dies kann erst geschehen, wenn sich die Bundesrepublik Deutschland entschieden hat, dass sie die Vertiefung auch tatsächlich verwirklichen wird. „Diese Entscheidung sollte aus bremischer Sicht so rasch wie möglich herbeigeführt werden, damit die Arbeiten rechtzeitig begonnen und abgeschlossen werden“, so Häfensenator Perschau. Die Zustimmung des Landes Bremen ist eine der Voraussetzungen für den weiteren Fortgang des Verfahrens.