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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Neubau eines Passagierschiffes auf der Lloyd-Werft gesichert
Bund gewährt keine Wettbewerbsbeihilfe für Bau von zwei Fährschiffen bei SSW

06.09.1999

Senator Josef Hattig:

"Die Lloyd-Werft in Bremerhaven hat einen weiteren Großauftrag sicher. Damit erhält das Unternehmen die Chance, seinen Konsolidierungskurs fortzusetzen." Mit diesen Worten kommentierte heute (3. September 1999) der Senator für Wirtschaft und Häfen, Josef Hattig, den erfolgreichen Abschluß der Gespräche mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die zugleich für den Bund handelt, über die Gewährung von Wettbewerbsbeihilfen für den Neubau eines Passagierschiffes im Auftrag von "Norwegian Cruise Line" (Gesamtkosten des Neubaus: 650 Millionen DM). Die Wettbewerbsbeihilfen werden das Land Bremen zu zwei Drittel und der Bund mit einem Drittel tragen.

Um das Projekt verwirklichen zu können, sind zudem Landesbürgschaften zur sogenannten Bauzeitfinanzierung erforderlich. In den Verhandlungen hatte die Kreditanstalt für Wiederaufbau hier zunächst Sicherheiten in Höhe von 65 Millionen DM gefordert. In den gestrigen Verhandlungen konnte die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch die BIG Bremer Investitions-Gesellschaft mbH, erreichen, daß der Bund sich nunmehr mit einer Landesbürgschaft in erheblich niedrigerem Umfang zufrieden geben wird. Einzelheiten sollen in Kürze noch verhandelt werden. In diesem Zusammenhang sagte Senator Hattig: "Damit kann das Land Bremen auf eine Beteiligung Bremerhavens an der Bürgschaft verzichten."

Die Finanzierung des Auftrages unter Beteiligung des Bundes war nach den Worten von Senator Hattig nur deshalb möglich, weil sich die Lloyd-Werft bereits vor Verhandlungsbeginn mit dem Kunden vor einem Jahr die benötigten Mittel gesichert hatte bzw. sich diese vom Bund im Grundsatz hatte genehmigen lassen.

Gescheitert sind nach den Worten von Senator Hattig hingegen die Verhandlungen, für den Neubau von zwei Fährschiffen (Gesamtvolumen: 350 Millionen DM) durch die SSW Fähr- und Spezialschiffbau GmbH, die Auffanggesellschaft der Schichau-Seebeck-Werft, ebenfalls Beihilfen zu sichern. Die Bundesregierung habe in dieser Frage ihre Unterstützung verweigert. "Diese Verhandlungen hatten zu meinem großen Bedauern nicht den erhofften Erfolg", so Senator Hattig. Dieser sagte weiter, die Kreditanstalt für Wiederaufbau habe u.a. darauf verwiesen, daß die aufgrund des Bund-Länder-Programms bereitstehenden und genehmigten Mittel verbraucht seien. Zudem habe die Kreditanstalt für Wiederaufbau deutlich gemacht, daß das Land Bremen aus rechtlichen Gründen keine isolierte Hilfe, im Sinne eines Alleingangs, gewähren könne. Dies widerspreche der geltenden Rechtslage innerhalb der Europäischen Union. Zudem habe die Kreditanstalt für Wiederaufbau darauf verwiesen, daß die SSW Fähr- und Spezialschiffbau GmbH erst vor wenigen Wochen, im Juli 1999, den Bund - "wie übrigens auch das Land Bremen" (Senator Hattig) - über den Vertragsabschluß und die Notwendigkeit einer Wettbewerbsbeihilfe unterrichtet habe, obwohl das Unternehmen über drei Jahre keine Neubauten mehr akquiriert habe.

Senator Hattig sagte heute: "Die Bundesregierung ist weiterhin in der Pflicht, die Werften zu unterstützen." Er verwies auf sein Schreiben an den Bundesminister für Wirtschaft vom 6. August 1999, dies zugleich im Namen der Küstenländer, in dem er die Aufnahme von Wettbewerbshilfen in den Bundeshaushalt generell forderte, vor allem aber für das Haushaltsjahr 2000. Der Bundesminister für Wirtschaft habe dies mit Schreiben vom 30. August 1999 unter Hinweis auf das sogenannte Sparpaket der Bundesregierung abgelehnt.

Senator Hattig hat inzwischen die bremischen Bundestagsabgeordneten gebeten, sein Anliegen durch geeignete Initiativen im deutschen Bundestag zu unterstützen. Er sagte zusammenfassend: "Trotz der schwierigen Haushaltslage als Sanierungsland steht die bremische Landesregierung im Rahmen des rechtlich zulässigen zum Schiffbau."