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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Minister und Senatoren erörtern Projekt eines Tiefwasserhafens an der Nordsee

26.05.2000

In Bremen haben Dr. Thomas Mirow, Wirtschaftssenator der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Peter Fischer, Wirtschafts- und Verkehrsminister des Landes Niedersachsen, und Josef Hattig, Wirtschafts- und Häfensenator der Freien Hansestadt Bremen, heute (26.5.2000) über das Thema eines neuen Tiefwasserhafens an der Nordsee gesprochen.

Nach dem Treffen gaben die Regierungsmitglieder folgende gemeinsame Erklärung ab:
"Die Vertreter Niedersachsens, Hamburgs und Bremens sind sich darüber einig, dass die Entscheidung über den Bedarf für einen Tiefwasserhafen und gegebenenfalls über dessen Standort in zwei Schritten bis September 2000 herbeigeführt werden soll. Dazu sollen Bedarf und gegebenenfalls ein geeigneter Standort in zwei Gutachten untersucht werden.

  1. Bedarfsanalyse:
    Die Bedarfsanalyse soll sich u.a. mit den Tiefgangsverhältnissen in wichtigen Häfen und Wasserstraßen, den zu erwartenden Entwicklungen im Bereich der Reedereien, möglichen Einsatzformen von sehr großen Containerschiffstypen und den Realisierungschancen neuer Transportleistungsangebote befassen.

    Die Analyse soll bereits vorhandene einschlägige Unterlagen berücksichtigen. Sie wird von einer noch zu benennenden Beraterfirma durchgeführt.

    Der Gutachter wird zu festzulegenden Zeitpunkten Zwischenergebnisse in einer internen Anhörung vorstellen. Dazu wird nicht nur die staatliche Seite befragt, sondern auch die Bremer Lagerhaus-Gesellschaft (BLG) und die Hamburger Hafen- und Lagerhaus-Gesellschaft (HHLA). Die Ergebnisse dieser Anhörung werden dokumentiert und Bestandteil des Gutachtens.


  2. Standortfrage:
    Eine Analyse des Standortes Wilhelmshaven liegt vor. Eine Analyse des Standortes Cuxhaven (Machbarkeitsstudie) wird kurzfristig durch die HHLA bzw. durch Gesellschafter von Cuxport und die Cuxhavener Hafenwirtschaft erarbeitet.

    Die Bewertung dieser beiden Analysen soll ebenfalls einem externen Gutachter übertragen werden.

    Die Standortbewertung und ein Entscheidungsvorschlag erfolgen unter Berücksichtigung der Infrastrukturkosten, ihrer Finanzierung sowie der Interessen von BLG AG & Co. und HHLA. Im Zusammenhang mit der Standortbewertung wird ein Vorschlag für eine zukünftige Betreibergesellschaft entwickelt und mit BLG AG & Co. und HHLA abgestimmt.


  3. Sonstiges:
    Die Federführung für das weitere Vorgehen übernimmt Niedersachsen. Die Einbeziehung der zuständigen Stellen des Bundes wird angestrebt.