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Der Senator für Finanzen

Senat beschließt Ortsgesetz zur Änderung bremischer Kommunalsteuerortsgesetze

01.09.2015

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat heute (1. September 2015) intensiv über die anstehenden Steuererhöhungen für das Jahr 2016 beraten. Im Ergebnis schlägt der Senat danach insbesondere vor, den Hebesatz der Grundsteuer B in Bremen zum 1. Januar 2016 auf 695 Prozent anzuheben. Dieser Hebesatz, der grundsätzlich für allen Grundbesitz außerhalb der Land- und Forstwirtschaft gilt, wurde zuletzt im Jahr 2004 von 530 Prozent auf 580 Prozent erhöht.

Durch die Erhöhung wird die Stadtgemeinde Bremen im Großstadtvergleich weiterhin deutlich unter Kommunen wie Berlin (810 %) und Duisburg (855 %), liegen. Bei Vergleichskommunen wie Stuttgart (520 %), Nürnberg (535 %) und Hannover (600 %) ist zu berücksichtigen, dass dort zusätzlich eine Straßenreinigungsgebühr erhoben wird, auf die in Bremen weiterhin verzichtet wird, so dass die Gesamtbelastung sich in einer vergleichbaren Größenordnung bewegt.

Zusätzlich soll der zuletzt 1998 gesteigerte Hundesteuersatz von 122,64 Euro auf 150 Euro und der 2007 erhöhte Zweitwohnungsteuersatz von 10 auf 12 Prozent angehoben werden. Dadurch erhofft sich der Senat insgesamt Steuermehreinnahmen von circa 25 Millionen Euro für die Stadtgemeinde Bremen.

Finanzsenatorin Linnert erklärte hierzu: "Als Haushaltsnotlageland muss Bremen seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen. Gleichwohl haben wir uns bemüht, mit Augenmaß nur solche Regelungen vorzuschlagen, die für unsere Bürgerinnen und Bürger noch zumutbar sind."