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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Bürgermeister Jens Böhrnsen begrüßt besseren Schutz für Stalking-Opfer

16.02.2007

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung mit den Stimmen des Landes Bremen einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den strafrechtlichen Schutz für Stalking-Opfer in wesentlichen Punkten verbessert. Das beharrliche Belästigen, Bedrohen, Verfolgen wird künftig in einem eigenen Tatbestand mit Strafe bedroht. Durch eine Ergänzung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr wird die Möglichkeit geschaffen, Haft gegen gefährliche Stalking-Täter anzuordnen, um so schwere Straftaten gegen Leib und Leben zu verhüten.

Bürgermeister und Justizsenator Jens Böhrnsen: „Ich bin sehr froh, dass die bestehenden Strafbarkeitslücken geschlossen werden. Das heute verabschiedete Gesetz ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden, schneller einzugreifen und dadurch die Opfer besser zu schützen.“ Gleichzeitig stellte Böhrnsen klar, dass es mit Gesetzesänderungen allein nicht getan ist. „Die vorhandenen Instrumentarien müssen konsequent genutzt werden“, so Böhrnsen.

In Bremen geschieht dies durch besonders qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei und Staatsanwaltschaft. Hier sind bereits Anfang 2001 – erstmals in Deutschland – Sonderzuständigkeiten für Ermittlungsverfahren wegen Stalking geschaffen worden. Den Opfern stehen feste Ansprechpartner zur Seite, die nicht nur die gebotenen Maßnahmen ergreifen, sondern die Opfer auch fortlaufend darüber unterrichten. Jens Böhrnsen abschließend: „Wir werden die Opfer nicht im Stich lassen und dafür sorgen, dass die Täter mit den gebotenen Mitteln des Strafrechts belangt werden.“