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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Bremen beteiligt sich an einer Länderinitiative für eine verbesserte Auswahl von Notarinnen und Notaren

05.12.2006

Der Senat hat heute (05.12.2006) beschlossen, einen Antrag zur Änderung der Bundesnotarordnung in den Bundesrat einzubringen, um die Auswahl zukünftiger Notarinnen und Notare zu verbessern.

In Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein werden Notare aus den Reihen der Rechtsanwälte bestellt. Auswahlkriterien waren bisher das Ergebnis der Großen Juristischen Staatsprüfung, die Zeit der Tätigkeit als Rechtsanwalt, die Zahl der Vertretungen für Notare und der Umfang der Fortbildung.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Auswahlkriterien beanstandet und eine stärkere und differenziertere Gewichtung notarspezifischer Leistungen gegenüber dem Ergebnis der meist länger zurückliegenden Staatsprüfung und der Dauer der anwaltlichen Berufstätigkeit gefordert sowie die Bedeutung benoteter Leistungsnachweise hervorgehoben.

Die genannten Länder haben gemeinsam einen Gesetzesentwurf erarbeitet, um die gerügten Mängel zu beseitigen. Sein Kernstück ist die Einführung einer notariellen Fachprüfung vor einem bei der Bundesnotarkammer unter Beteiligung der betroffenen Landesjustizverwaltungen einzurichtenden Prüfungsamt. An die Prüfung soll sich eine notarspezifische Praxisausbildung anschließen.

Neben dem Senat der Freien Hansestadt Bremen haben heute die Kabinette der Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Schleswig-Holstein die gemeinsame Einbringung des Gesetzesentwurfes zur Änderung der Bundesnotarordnung in den Bundesrat beschlossen.

Der Präsident des Senats, Justizsenator Jens Böhrnsen: „Die heute auf den Weg gebrachte bundesgesetzliche Änderung des Zugangs zum Notarberuf dient dem Interesse der rechtsuchenden Menschen an einer hohen fachlichen und persönlichen Qualifikation unserer Notarinnen und Notare. Ich freue mich über die gute Kooperation zwischen den Ländern des Anwaltnotariats bei der Erarbeitung dieses Entwurfs, den wir gemeinsam mit anderen Ländern jetzt in das Gesetzgebungsverfahren einbringen werden.“