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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Bremer Praxis entspricht Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs

12.07.2006

Seit 2005 keine Zwangsmaßnahmen beim Einsatz von Brechmiitteln gegenüber mutmaßlichen Dealern

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einer am 11. Juli 2006 bekannt gewordenen Entscheidung die zwangsweise Vergabe von Brechmitteln für menschenunwürdig erklärt. Das Verfahren betraf einen Fall aus Nordrhein-Westfalen. Dort war einem mutmaßlichen Drogendealer ein Brechmittel zur Exkorporation verschluckter Betäubungsmittelpäckchen verabreicht worden.

Der Senator für Justiz und Verfassung stellt klar: Bereits seit Anfang 2005 werden in Bremen keine Brechmittel mehr unter Anwendung Zwangsmaßnahmen verabreicht. Diese Konsequenz hatten der Senator für Justiz sowie der Senator für Inneres seinerzeit einvernhemlich aus dem tragischen Todesfall nach einer Zwangsverabreichung von Brechmitteln gezogen. Insofern hat das Straßburger Urteil keine Auswirkungen auf die gegenwärtige bremische Praxis. Mutmaßlichen Dealern, die im Verdacht stehen, Drogenpäckchen verschluckt zu haben, wird in Bremen seither ein Brech- oder Abführmittel zur Einnahme auf freiwilliger Basis angeboten. Beschuldigte, die sich weigern, werden auf richterlichen Beschluss in der Justizvollzugsanstalt festgehalten, bis sie die Beweismittel auf natürlichem Wege ausgeschieden haben. Die damals durch die Senatoren für Inneres und Sport und für Justiz und Verfassung gemeinsam entwickelte Neuregelung hat sich bewährt.

Justizstaatsrat Ulrich Mäurer: „Dieses Verfahren ist aufwändig, im Interesse einer wirksamen Strafverfolgung für die Beschuldigten aber unverzichtbar. Es steht mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Einklang.“