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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Gefangener im Justizvollzug von Mitgefangenen misshandelt - Staatsanwaltschaft setzt 3.000 Euro Belohnung aus

28.02.2006

Bei einer ärztlichen Untersuchung in der vergangenen Woche waren dem Anstaltsarzt Verletzungen bei einem Gefangenen aufgefallen. Dem Gefangenen waren an jedem Fuß die Zehennägel der drei mittleren Zehen herausgerissen worden. Der Arzt unterrichtete umgehend die Anstaltsleitung. Obwohl der Gefangene angab, sich diese Verletzungen selbst beigefügt zu haben, schaltete diese die Polizei ein. Der rechtsmedizinische Dienst, der die Verletzungen begutachtete, schließt ebenso wie der Anstaltsarzt aus, dass sich jemand derartige Verletzungen selbst beibringen kann.

Der verletzte Gefangene wurde in die Krankenstation der JVA verlegt. Die polizeilichen Ermittlungen gestalten sich schwierig, da der Gefangene bei seiner Darstellung bleibt. Die Mitgefangenen wurden durch den Anstaltsleiter, Dr. Manfred Otto aufgefordert, bei der Täterfeststellung mitzuhelfen.

Otto appellierte an die Gefangenen: „Der oder die Täter müssen herausgefunden werden, allein schon, um weitere künftige Opfer zu vermeiden. Es ist deshalb keine „Zinkerei“, wenn Sie uns helfen, den Ablauf der Tat und die Täter ausfindig zu machen.“

Die Hintergründe der Tat liegen noch im Dunkeln. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei sowie die kriminaltechnischen Auswertung der Spuren dauern an. Für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters oder der Täter führen, hat die Staatsanwaltschaft eine Belohnung von 3.000,-- Euro ausgesetzt.

Über das Ergebnis wird der Senator für Justiz und Verfassung zeitnah unterrichten. Zum jetzigen Zeitpunkt werden Details – auch zum Schutz des Opfers – nicht bekannt gegeben.