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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

EU-Beitritt Sloweniens wird auch von Bremen begleitet


27.04.2004

17 Richterinnen und Richter der slowenischen Arbeitsgerichte und des Landesarbeitsgerichts zu Gast in Bremen

Der Präsident des bremischen Landesarbeitsgerichts, Martin Bertzbach, konnten gestern eine Delegation von 17 Richterinnen und Richtern der slowenischen Arbeitsgerichte und des Landesarbeitsgerichts begrüßen. Die Gruppe, der vier Gerichtspräsidenten/innen und die Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts angehören, wird sich für fünf Tage in Bremen zu einem Erfahrungsaustausch aufhalten.

Die Arbeitsgerichtsbarkeit Sloweniens wird seit Jahren von Bertzbach im Hinblick auf neue Regelungen beraten. So war dieser in den letzten drei Jahren mehrfach im Rahmen eines sogenannten Twinning-Projektes „Modernisierung des Justizsystems“ in Slowenien. Das Projekt, das von der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IZR) durchgeführt wurde, diente zunächst der Analyse der slowenischen Arbeitsgerichtsbarkeit im Hinblick auf Organisation, Verfahrensdauer und Erledigungszahlen. In einem ersten Abschnitt hatte Bertzbach gemeinsam mit seinem Geschäftsleiter, Wolfgang Kirchner, die Arbeitsgerichte und das höhere Arbeitsgericht „durchleuchtet“. In der Folge wurden Vorschläge für eine neue Organisation der Gerichte gemacht und entsprechende Änderungen des slowenischen Arbeitsgerichtsgesetzes angeregt.

Dabei war es wichtig, die Praxis mit einzubeziehen. Deshalb wurde das neue Konzept gemeinsam mit dem slowenischen Justizministerium den Richterinnen und Richtern von Slowenien vor Ort vorgestellt und Schulungen durchgeführt. Dabei ging es nicht nur um die Anwendung des geänderten slowenischen Rechts, sondern auch darum, den Richterinnen und Richtern die Regelungen des Europäischen Arbeitsrechtes nahe zu bringen.

Während dieser Aufenthalte war immer wieder der Wunsch der Slowenen an Bertzbach heran getragen worden, einen Studienaufenthalt in der BRD zu organisieren. Es ging darum, die erworbenen theoretischen Kenntnisse mit der Praxis in Bremen zu vergleichen. Hintergrund ist, dass in der slowenischen Gerichtsbarkeit sowohl die hohen Erledigungszahlen und Vergleichsquoten als auch die kurze Verfahrensdauer, die in der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit erzielt werden, bisher nicht erreicht werden. Dabei dient insbesondere der Vergleich vor einem Arbeitsgericht erfahrungsgemäß am ehesten dem Rechtsfrieden, weil beide Seiten zustimmen müssen. In Slowenien werden noch 90 Prozent der Verfahren durch Urteile abgeschlossen.

Inzwischen wurde auf Grund der Vorschläge von Bertzbach das slowenische Arbeitsgerichtsgesetz dahingehend geändert, dass auch in der zweiten Instanz mündliche Verhandlungen zugelassen werden. Ziel ist es, die hohe Zahl der Zurückverweisungen von der zweiten an die untere Instanz zu vermindern und die Verfahren damit schneller zum Abschluss zu bringen. Außerdem wurde in der ersten Instanz eine Güteverhandlung eingeführt.

Justizstaatsrat Ulrich Mäurer gab gestern einen Senatsempfang für die Gäste. Er betonte die Notwendigkeit des Dialogs der Staaten in einem geeinten Europa. Wichtig sei nicht der einseitige Austausch, sondern dass jede Seite von der anderen lerne und sich damit die Verhältnisse in allen Länder der EU verbesserten.