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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Bremen für den Erhalt der eigenständigen Arbeitsgerichtsbarkeit

07.11.2003

Die Justizminister und Justizsenatoren der Länder haben auf ihrer gestrigen Herbstkonferenz in Berlin den Vorschlag diskutiert, die Arbeitsgerichte in die ordentliche Gerichtsbarkeit einzugliedern. Bremen hat diesem Vorschlag eine klare Absage erteilt.

Unmittelbar nach Rückkehr von der Konferenz hat Justizstaatsrat Ulrich Mäurer auf der Landestagung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes in Bremen den Tagungsteilnehmern seine Haltung erläutert:
„Der Senat hat im Sommer die Zuordnung der Arbeitsgerichte vom Arbeitsressort zum Justizressort beschlossen. Damit haben wir in Bremen - wie in der Mehrzahl der anderen Länder - das Konzept vom Rechtspflegeministerium verwirklicht. Nun müssen wir mit der für Bremen neuen Lage umgehen. Wir werden dies gestalten im Wissen darum, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit eine der wichtigsten Errungenschaften sozialdemokratischer Rechts- und Sozialpolitik in der ersten deutschen Republik gewesen ist. Wir haben nicht vergessen, dass schon im Heidelberger Programm der SPD von 1925 selbständige, von der ordentlichen Gerichtsbarkeit losgelöste Arbeitsgerichte gefordert worden sind. Wir kennen auch die Bedenken, die viele mit der Zuordnung der Arbeitsgerichtsbarkeit zu den Justizministerien verbunden haben und noch verbinden.

Ich versichere Ihnen: Die Arbeitsgerichtsbarkeit bleibt auch unter dem Dach des Justizressorts als eigenständige Gerichtsbarkeit erhalten. In ihr werden wie bisher Richterinnen und Richter tätig sein, die unter maßgeblicher Beteiligung der Verbände nach fachlicher Eignung und Befähigung ausgewählt werden. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden wie bisher ihren wichtigen Part wahrnehmen. Die Arbeitsgerichtsbarkeit wird nichts von ihrer Fähigkeit verlieren, Konflikte in der Arbeitswelt auszugleichen.“

Im Interesse einer Modernisierung der Justiz, einer effektiveren Verfahrensgestaltung und eines sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln setzt das Justizressort aber auf eine enge Kooperation der Gerichtsbarkeiten. Die Vorteile, die der auf der Justizministerkonferenz diskutierte Vorschlag in einer Eingliederung der Arbeitsgerichtsbarkeit in die ordentliche Gerichtsbarkeit sieht, wird Bremen auf anderem Weg erreichen: In das geplante Justizzentrum am Wall wird auch die Arbeitsgerichtsbarkeit einziehen und von der dann gemeinsamen Infrastruktur profitieren.

Zugestimmt hatte Bremen auf der Justizministerkonferenz dem Vorschlag, eine Zusammenführung von Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit zu prüfen. Eine Arbeitsgruppe der Konferenz wird erste Ergebnisse auf der Frühjahrskonferenz der Justizminister vorstellen, die am 17. und 18. Juni in Bremerhaven stattfinden wird.