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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Verlegung des Jugendvollzuges nach Hameln ist historische Chance für Bremen

10.10.2003

Zur Kritik der Jugendrichter an der Verlegung des Jugendvollzuges nach Hameln äußert sich Justizstaatsrat Ulrich Mäurer wie folgt:

„Eine Fortführung des Jugendvollzuges mit 90 jugendlichen Gefangenen in Blockland ist weder inhaltlich noch wirtschaftlich sinnvoll zu begründen. Der Jugendvollzug erfordert differenzierte Angebote in den Bereichen Schule, Betreuung, Arbeit und Ausbildung. In einer kleinen Einheit wie der bremischen ist dies nur eingeschränkt darstellbar. Alles andere würde einen extrem hohen Kosten- und Organisationsaufwand erfordern. Dies ist angesichts der Haushaltslage Bremens weder darstellbar noch vertretbar. Der Senat hat deshalb im März dieses Jahres die Schließung Blockland noch in diesem Jahr beschlossen. Außerdem hat der Senat den Justizsenator gebeten, die Kooperation mit den Nachbarländern zu suchen und sich in Bremen auf den Vollzug an erwachsenen Männern zu konzentrieren.

Das Justizministerium in Hannover hat nach gemeinsamen Gesprächen die Be-reitschaft bestätigt, den Bremer Jugendvollzug komplett und langfristig in den Vollzug nach Hameln zu übernehmen. Natürlich müssen und werden wir die Auslagerung des Jugendvollzuges vor dem Hintergrund des niedersächsischen Angebots auf ihre Wirtschaftlichkeit prüfen und bewerten. Diese Kosten werden zur Zeit noch genau berechnet und liegen uns en detail noch nicht vor. In einem habe ich keinerlei Zweifel: Die Verlegung des Jugendvollzuges nach Niedersachsen ist eine einmalige Chance zur qualitativen Verbesserung des Jugendvollzuges. Wir werden alles tun, um auf diesen Weg voran zu kommen.“

Zum Hintergrund:
Die Jugendanstalt Hameln wurde 1980 mit einer Kapazität von 630 Haftplätzen - incl. offener Vollzug - als Bundesmodelleinrichtung errichtet. Im Jahre 2000 wurde die Anstalt auch Modellbehörde des Landes Niedersachsen. Die Größe der Anstalt erlaubt eine Differenzierung in der Binnenstruktur und ein umfangreiches Aus- und Fortbildungsangebot.

Die Unterscheidungen in den Vollzugsgruppen weist ein breites Spektrum auf: Untersuchungshaft, Aufnahmeabteilung, Stationen für Sozialtherapie mit Sexual- und Gewaltstraftätern, Suchttherapie, eine Abteilung für Ersttäter, eine Aufnahmeabteilung, eine Gruppe für sehr junge Gefangenen und eine Gruppe für die Entlassungsvorbereitung sind einige beispielhaft aufgeführte Angebote, die den Bedürfnissen der jugendlichen Straftäter zu Gute kommen.

Eine breites Angebot an Behandlungs-, Therapie-, Beratungs- und Trainingsmöglichkeiten steht den Insassen zur Verfügung. Soziales Training, Familienberatung, Suchtberatung, Schuldnerberatung und Schuldenregulierungsmaßnahmen, Ausländerarbeit und ausländerrechtliche Beratung, aber auch Integrationsmaßnahmen für junge Spätaussiedler u.v.m. dienen der Resozialisierung der Gefangenen. Deliktspezifische Angebote sollen den jungen Menschen helfen, sich mit der Tat und ihren Folgen auseinander zu setzen. In diesen Rahmen fallen Angebote wie Anti-Gewalt-Training, Gesprächsgruppen über die Bewältigung von Tötungsdelikten, aber auch zur Rückfallvermeidung, insbesondere für Wiederholungs- und Mehrfachtäter.

Schulkurse, die von der Vermittlung von Elementarwissen bis zur Einrichtung einer Realschulklasse reichen, sollen den Gefangenen zu den notwendigen Schulabschlüssen verhelfen. Die Berufsausbildung reicht vom Berufsgrundbildungsjahr bis zur Ausbildungsmöglichkeit in insgesamt zwölf Lehrberufen.