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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Mehr Transparenz in der Personalpolitik

03.06.2003

Der Senator für Justiz und Verfassung hat die Richtlinien über die Beurteilung von Richtern und Staatsanwälten umfassend novelliert. Damit greift der Justizsenator einen Vorschlag der Generalstaatsanwältin, der Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts, des Oberverwaltungsgerichts und des Finanzgerichts sowie der Präsidentin des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen auf.

Bisher galten noch Regelungen aus dem Jahr 1961, die nicht mehr zeitgemäß und damit für ein modernes System öffentlicher Dienstleistungen ungeeignet waren. Zudem galten sie nicht für die Fachgerichtsbarkeiten. Auch der im Dezember 2002 vorgelegte Bericht der Sachverständigenkommission zur Bewertung der Personalausstattung der Justiz in Bremen hatte am Beispiel anderer Länder auf die Vorteile regelmäßiger und differenzierter Beurteilungen hingewiesen.

„Es geht nicht um die Bewertung richterlicher Entscheidungen. Das lässt die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Richter nicht zu und dies wollen wir auch nicht antasten. Wie bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Behörden und Unternehmen muss aber der Gerichtspräsident als Dienstvorgesetzter die Möglichkeit haben, bei Personalentscheidungen aussagefähige und nach einheitlichen Kriterien gestaltete Beurteilungen über die allgemeinen Fähigkeiten und Leistungen der Richterinnen und Richter zugrunde legen zu können. Während Stellenbewerber aus anderen Bundesländern in der Regel sorgfältig differenzierte dienstliche Beurteilungen aus ihrer gesamten Dienstzeit vorlegen können, weisen die Personalakten der Mitbewerber aus Bremen dazu bisher nichts Vergleichbares auf. Dies wollen wir auch im Interesse der Betroffenen ändern.“

So begründet Justizstaatsrat Ulrich Mäurer die neuen Richtlinien. Danach sollen Richter und Staatsanwälte in den 3 Jahren ihrer Probezeit in jährlichen Abständen beurteilt werden. „Gerade im Probeverhältnis ist es nicht nur für den Dienstvorgesetzten, sondern auch für den jungen Richter oder Staatsanwalt selbst wichtig, eine Rückmeldung über die Leistungen zu bekommen. Schließlich geht es in dieser Zeit darum, die Voraussetzungen für die Wahl zum Richter auf Lebenszeit oder die Einstellung als Staatsanwalt auf Lebenszeit zu schaffen.“ Richter und Staatsanwälte, die bereits auf Lebenszeit ernannt sind, sollen künftig bis zu ihrem fünfzigsten Lebensjahr alle fünf Jahre eine Beurteilung erhalten.

Mit den Vertretungen der Richter und Staatsanwälte sind die neuen Richtlinien ausführlich diskutiert worden. Deren Wunsch, die Beurteilungen in ein System moderner Personalführung einzubetten, kommt die jetzt erlassene Fassung der Richtlinie nach: Beurteilungen sind Teil eines Gesamtkonzepts zum Personalmanagement. Sie sollen ergänzt werden durch Instrumente wie Mitarbeitergespräche, Zielvereinbarungen, Qualitätszirkel und die Entwicklung von Anforderungsprofilen. Dazu ist beim Landgericht Bremen bereits ein Modellversuch mit intensiver Beteiligung der Richter in Gang gesetzt. Weitere Gerichte sollen diesem Beispiel folgen.