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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Scherf begrüßt Gerichtsurteil zum Lebenspartnerschaftsgesetz

17.07.2002

Justizminister Bürgermeister Scherf begrüßt heutiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lebenspartnerschaftsgesetz


Das Bundesverfassungsgericht hat heute (17.7.2002) entschieden, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz, das die Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zulässt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es ist damit der Argumentation der Länder Sachsen, Thüringen und Bayern nicht gefolgt.


Henning Scherf: „Ich begrüße ausdrücklich, dass das Bundesverfassungsgericht Klarheit geschaffen hat. Das Urteil bestätigt, dass unser Grundgesetz offen ist für Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und gesetzlichen Regelungen zur rechtlichen Absicherung dieser Partnerschaften nicht entgegensteht.“


Der in Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes festgelegte besondere Schutz der Ehe schließt es nicht aus, auch gleichgeschlechtlichen Partnerschaften einen rechtlichen Rahmen zur Gestaltung ihres Zusammenlebens zu bieten. Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Urteil keinen Zweifel daran gelassen, dass unsere Rechtsordnung die Möglichkeit bietet, für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gegenseitige Rechte und Pflichten der Lebenspartner vorzusehen, den Partner als Familienangehörigen des anderen anzusehen und insbesondere im Namensrecht und im Erbrecht der Ehe vergleichbare Regelungen zu schaffen.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist gleichzeitig ein Beitrag, das Rechtssystem den veränderten Bedingungen unserer Gesellschaft anzupassen und einer Diskriminierung anderer Formen des Zusammenlebens vorzubeugen.


In Bremen ist bereits zum 1. August 2001, dem Datum des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes, durch ein Landesgesetz den Standesbeamten die Zuständigkeit für die Begründung von Lebenspartnerschaften zugewiesen worden. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht jetzt fest, dass Bremen mit diesem Schritt nicht voreilig gehandelt hat.