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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Justizsenator Dr. Scherf und Finanzsenator Perschau stellen online-Mahnverfahren vor

06.11.2001

"Mehr Bürgerservice und schlankere Verwaltung"

Als „gelungene Kombination von mehr Bürgerservice und schlankerer Verwaltung“ haben heute der Präsident des Senats, Justizsenator Dr. Henning Scherf und Finanzsenator Hartmut Perschau das neue automatisierte gerichtliche Mahnverfahren über das Internet bezeichnet.

Seit dem 1. Oktober 2001 können auch in Bremen über das Internet Anträge im gerichtlichen Mahnverfahren gestellt werden. Dazu haben die bremen online services GmbH & Co. KG und die Düsseldorfer phinware AG entsprechende Verfahren entwickelt. Im Ergebnis können gerichtliche Mahnverfahren schneller und mit weniger Personalaufwand bearbeitet werden.

Justizsenator Dr. Scherf wies vor allem auf die „gute und beispielhafte Zusammenarbeit“ mit Hamburg in diesem Projekt hin. Für Finanzsenator Perschau sind die heute vorgestellten Verfahren „weitere Vorzeigeprojekte im Rahmen von Media@Komm“. Nach seinen Angaben stehen Verhandlungen mit anderen Bundesländern über eine Übernahme der Verfahren kurz vor einem erfolgreichen Abschluß.

Zum 1. Oktober 2001 ist in Bremen das bereits in acht anderen Bundesländern praktizierte automatisierte gerichtliche Mahnverfahren eingeführt worden. Mit diesem Programmsystem werden zur Zeit etwa 80 Prozent aller deutschen Mahnverfahren bearbeitet und jährlich ausstehende Forderungen von rund 20 Milliarden. DM gegenüber Schuldnern geltend gemacht.

Beim automatisierten Mahnverfahren werden die Mahn- und Vollstreckungsbescheide im Idealfall durch einen Großrechner voll automatisch hergestellt. Das macht das automatisierte Mahnverfahren zu einer effizienten Bearbeitungsmethode, die hilft, Kosten zu sparen und die Bearbeitung zu beschleunigen. Kleinere Bundesländer haben diese Vorteile bisher nicht nutzen können, weil wegen der erheblichen Investitionskosten eine wirtschaftliche landesinterne Einführung des automatisierten Mahnverfahrens nicht möglich schien. Das Amtsgericht Bremen hat deshalb die Kooperation mit einem anderen Bundesland gesucht und nutzt jetzt in enger Zusammenarbeit mit dem Amtsgericht Hamburg das dortige Großrechnerverfahren.

Beim Amtsgericht Bremen in Papierform eingehende Mahnanträge werden im Amtsgericht Hamburg eingescannt und die so gewonnenen Daten an den Großrechner weitergeleitet. Elektronisch an das Amtsgericht Bremen übermittelte Mahnanträge können direkt an den Großrechner weitergegeben werden. Da diese Form der Datenübermittlung natürlich sowohl für das Gericht als auch die Antragsteller schneller und kostengünstiger ist, wurde in Bremen im Rahmen des MEDIA@Komm-Projekts ein Verfahren zur Mahnantragstellung per Internet entwickelt.

Damit auch der in rechtlichen Angelegenheiten Unerfahrene fehlerfrei und schnell einen Mahnantrag ausfüllen kann, stellt das Amtsgericht Bremen in Zusammenarbeit mit der bremen online services GmbH & Co. KG und der Düsseldorfer phinware AG im Internet mit OPTIMAHN einen “interaktiven Mahnantrag” zur Verfügung. Der Bürger erhält, je nachdem, an welcher Stelle des Formulars er sich gerade befindet, verständliche Hilfen beim Ausfüllen. Zur Zeit ist es noch erforderlich, den Antrag danach auf das amtliche Formular zu drucken und an das Amtsgericht zu senden. Ab Anfang des nächsten Jahres wird das Papier überflüssig. Der Bürger wird dann seinen Mahnantrag nicht nur am häuslichen PC erstellen, sondern diesen auf elektronischem Weg an das Amtsgericht übermitteln können.

Wer nicht nur gelegentlich einen Mahnantrag stellt, kann schon in diesem Jahr den elektronischen Datenaustausch mit dem Amtsgericht Bremen nutzen. Voraussetzung dafür ist eine Branchensoftware, wie sie viele Rechtsanwälte, größere Firmen und Behörden benutzen. Die hier aufbereiteten Datensätze werden mit der in Bremen nun schon bekannten Signaturkarte verschlüsselt und elektronisch versandt.

Der Präsident des Amtsgerichts, Rüdiger Tönnies, sieht für die Bremerinnen und Bremer gleich mehrere Vorteile: “Die Mahnverfahren werden schneller und mit weniger Personaleinsatz kostengünstiger erledigt, und Bremen belegt seine Bemühungen um eine bürgerfreundliche und dienstleistungsorientierte Justiz”. Ein Standortvorteil, den auch andere Bundesländer erkannt haben: die Bremer Internetvariante des Automatisierten Mahnverfahrens wird als so gelungen betrachtet, dass sie in zahlreichen zentralen Mahngerichten übernommen werden soll.