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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

"Bürgerparktombola-Verfahren" mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt

02.07.1999

Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Bremen teilt mit:

Die Staatsanwaltschaft Bremen hat das Ermittlungsverfahren gegen den Veranstalter der Bürgerparktombola wegen Betruges mangels hinreichenden Tatverdachts, eingestellt. Der im Wesentlichen von vier Zeugen erhobene Vorwurf, bei den einzelnen Lotterien werde das Hauptgewinnlos bewußt erst züm Ende der jeweiligen Lotterie eingespielt, hat sich mit der erforderlichen Sicherheit nicht nachweisen lassen.

Bei der vorgenommenen Überprüfung des Betriebes in Bramsche, in dem die Lose hergestellt wurden, konnte keine Manipulation bei Herstellung, Vermengung und Verpackung der Lose festgestellt werden. Auch die Überprüfung von 37.500 "letzter" Lose führte nicht zur Auffindung eines Hauptgewinnpreises. Die Bleisfiftennzeichnung auf den Loskartons - ein weiteres Verdachtsmoment - diente lediglich fabrikinterner Kontrolle und war weder dem Veranstalter noch dem die Herstellung der Lose überwachenden Notar bekannt.

Auch der Vorwurf, der Veranstalter habe die Bekanntgabe eines Hauptgewinns bewußt hinausgezögert, hat sich nicht nachweisen lassen.