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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

40-jähriges Dienstjubiläum von Generalstaatsanwalt
Dr. Janknecht

24.01.2000

Festakt im Rathaus

Am 24. Januar begeht Generalstaatsanwalt Dr. Hans Janknecht sein 40-jähriges Dienstjubiläum.


Dr. Janknecht wurde am 15.12.1936 in Bremen geboren. Nach dem Abitur am Alten Gymnasium, Studium in Münster und Referendariat in Bremen legte er 1964 die Große juristische Staatsprüfung ab und promovierte im selben Jahr. Bereits nach gut einem halben Jahr der Tätigkeit als Staatsanwalt in Bremen wurde er abgeordnet zur Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Gewaltverbrechen in Ludwigsburg. Nach Rückkehr und anschließend längerer Tätigkeit bei der Generalstaatsanwaltschaft Bremen wurde Dr. Janknecht 1972 zum Oberstaatsanwalt befördert und als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Bremen für die Bearbeitung von Kapitalverbrechen zuständig. Zugleich brachte er sein Fachwissen über viele Jahre durch Mitarbeit in der Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes ein. Die Schwerpunkte seiner dortigen Tätigkeit lagen in den Bemühungen um die Liberalisierung des Demonstrationsstrafrechts und des § 218 StGB.


Darüber hinaus machte sich Dr. Janknecht durch die Mitarbeit in der damals noch jungen Bremer einstufigen Juristenausbildung verdient. Folgerichtig wurde er 1987, nachdem die Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein ein gemeinsames Prüfungsamt für die Große Juristische Staatsprüfung gebildet hatten, Mitglied in diesem Gremium.