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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Höhere Entschädigung für Opfer der DDR-Justiz

31.03.2000

Männer und Frauen, die in der DDR politisch verfolgt wurden, können als Entschädigung jetzt mehr Geld erhalten. Möglich ist dies durch das "Zweite Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR". Darauf weist der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hin. Senatorin Hilde Adolf: "Ich begrüße es sehr, dass die ehemaligen politischen Häftlinge jetzt eine höhere Haftentschädigung erhalten und mehr für die nächsten Angehörigen der Todesopfer getan wird."

Die Kapitalentschädigung für ehemalige politische Häftlinge wird einheitlich auf 600 Mark pro Haftmonat erhöht. Dies bedeutet eine Verdoppelung für diejenigen, die bisher nur den Grundbetrag von 300 Mark erhalten haben. Berechtigte, die bereits eine Kapitalentschädigung nach den bisher geltenden Sätzen bekommen haben, können eine Nachzahlung beantragen. Anträge auf Nachzahlung nimmt in der Stadt Bremen die Behörde des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales (Bahnhofsplatz 29, 7. Stock, Zimmer 6, Telefon 361-2651) entgegen, in Bremerhaven der Magistrat (Sozialamt, Hinrich-Schmalfeldt-Straße, 1. Stock, Zimmer 115, Telefon: 590-2071) Auf Wunsch werden auch Antragsformulare zugeschickt. Wer bislang noch kein Rehabilitierungs-Verfahren beziehungsweise keine Kapitalentschädigung beantragt hat, kann im Bundesjustizministerium (Jerusalemstraße24-28, 11015 Berlin) Merkblätter anfordern.

Von der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge (53175 Bonn, Wurzerstraße 106) können die nächsten Angehörigen (Witwen, Witwer, Kinder und Eltern) von Hingerichteten und die nächsten Angehörigen der während einer rechtsstaatswidrigen Haft oder im Anschluss an die Haft an deren Folgen Verstorbenen Leistungen erhalten. Neu ist, dass die wirtschaftliche Situation der Berechtigten dabei keine Rolle mehr spielt. Auskünfte erteilt die Stiftung.