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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Justizsenator Dr. Scherf begrüßt die Beschlüsse des Rechtsausschusses der Bremischen Bürgerschaft zur Juristenausbildung

26.06.2000

"Wir sind gemeinsam ein gutes Stück auf dem langen Weg zu einer Verbesserung der Juristenausbildung in Bremen vorangekommen. Der Rechtsausschuss hat unter Vorsitz von Horst Isola einen klugen Kompromiss zwischen den Vorschlägen des Senats und den Belangen der Universität gefunden."


Mit diesen Worten begrüßte Justizsenator Dr. Scherf die Beschlüsse des Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf des Senats zur Verbesserung der Juristenausbildung. Danach wird die Schwerpunktausbildung an der Universität nicht gefährdet. Nach wie vor können die Kandidatinnen und Kandidaten im ersten Staatsexamen eine Themenhausarbeit aus dem Gebiet ihres Schwerpunktstudiums schreiben. Allerdings werden sie künftig in fünf Klausuren nachweisen müssen, dass sie den übrigen Prüfungsstoff inhaltlich und methodisch umfassend beherrschen. Diese umfassende Kenntnis ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche weitere Ausbildung im juristischen Vorbereitungsdienst und für ein gutes Abschneiden im 2. Staatsexamen.


Dazu Dr. Scherf:

"Es ist ganz wichtig, dass die Absolventinnen und Absolventen unserer Juristenausbildung in Bremen den Vergleich mit Anderen aushalten. Nur dann können sie in der Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt für Juristen bestehen. Ich hoffe sehr, dass die Bürgerschaft den Vorschlägen ihres Rechtsausschusses in der 2. Lesung des Änderungsgesetzes folgt."