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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Senator für Justiz und Verfassung zur Ablehnung einer DNA-Analyse durch die Bremer Staatsanwaltschaft

24.07.2000

Zu den in den Medien veröffentlichten Vorwürfen wegen einer nicht durchgeführten DNA-Analyse bei einem Sexualstraftäter teilt der Senator für Justiz und Verfassung mit:


Die Anregung, bei dem 1988 u.a. wegen eines Sexualdelikts und wegen Bankraubs verurteilten Karl-Heinz- D. eine DNA-Analyse durchzuführen, ist im Juli 1999 von der Kriminalpolizei an die Staatsanwaltschaft Bremen gerichtet worden. Nach Prüfung des Falles hat der zuständige Staatsanwalt davon abgesehen, einen Antrag auf DNA-Feststellung beim zuständigen Gericht zu stellen. Ein solcher Antrag setzt nach dem Gesetz voraus, dass "wegen der Ausführung der Tat, der Persönlichkeit des Beschuldigten oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, dass gegen ihn künftig erneut Strafverfahren wegen einer der vorgenannten Straftaten zu führen sind." Zum Zeitpunkt der Entscheidung war die Strafvollstreckung gegen Karl-Heinz D. zur Bewährung ausgesetzt.


Die Einschätzung des Staatsanwalts hat sich als unrichtig erwiesen. Der Senator für Justiz und Verfassung bedauert dies.


Das DNA-Feststellungsgesetz wird von der Bremer Staatsanwaltschaft kontinuierlich angewandt. Zur Zeit sind etwa 400 Anträge in der Bearbeitung bzw. liegen zur Entscheidung dem Gericht vor. Es ist mit einer Vielzahl weiterer Anträge zu rechnen. Insgesamt stehen mehrere Tausend Akten zur Überprüfung an.